Feuerwerk aus dem Nachbarland und neue Regeln in Dänemark
19.12.2024 //
Darf Feuerwerk von Privatpersonen importiert werden?
Für Dänemark ist die Frage schnell beantwortet: Es dürfen keine Feuerwerkskörper, die in Deutschland gekauft wurden, mit über die Grenze genommen werden. In Dänemark ist jeglicher Import von Feuerwerkskörpern den Inhabern einer Zulassung vorbehalten. Allen anderen ist es verboten.
Näheres findet man bei Sikkerhedsstyrelsen unter www.sik.dk sowie bei www.toldstyrelsen.dk .
In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper importiert werden, jedoch sind strenge Auflagen zu beachten. Die Feuerwerkskörper müssen das CE Zeichen und eine Prüfnummer der Prüfbehörde des jeweiligen Europäischen Landes enthalten, die durch eine Nummer gekennzeichnet wird. Es gelten weiterhin Bestimmungen für den Transport, die Lagerung, die Höchstsprengstoffmengen des einzelnen Feuerwerkskörpers, die Gebrauchsanweisung und vieles weitere.
Zuständig in Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, www.bam.de . Nur die von dieser Behörde zugelassenen Feuerwerkskörper dürfen nach Deutschland eingeführt werden.
In Dänemark gelten zum Jahreswechsel 2024/2025 neue Regeln. Feuerwerkskörper dürfen nur noch am 31. Dezember und am 01. Januar entzündet werden. Wer dagegen verstößt, dem drohen empfindliche Strafen.
Region Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de