Was ist A-Skat, was ist B-Skat?
Inhalt
Das dänische Steuersystem sieht zwei verschiedene Einkommensarten vor, und zwar:
Lohnsteuerpflichtige Einkünfte als A-indkomst:
- Löhne und Gehälter
- Arbeitslosengeld und Krankengeld
- Renten
- Honorare
- Urlaubsgeld
- SU (Ausbildungsförderung)
u. a.
Auf diese Einkünfte muss Lohnsteuer (A-skat) gezahlt werden.
A-skat wird grundsätzlich vom Arbeitgeber oder Auszahlenden einbehalten und abgeführt.
Einkommenssteuerpflichtige Einnahmen als B-Skat:
- Kapitalerträge, die nicht automatisch angegeben werden
- Unterhaltsbeiträge usw.
- Zivildienst
- Entlohnung als Haushaltshilfe, wenn der Arbeitgeber keinen Teil des Lohnes absetzen kann
- Vergütung durch Vereine für ehrenamtliche Tätigkeiten
- Künstler
- Generell Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
B-Skat wird vom Steuerpflichtigen selbst abgeführt.
News
06.10.2026
Grenzüberschreitender Kalender 2027 verfügbar
06.10.2026
Berater für das Regionskontor & Infocenter (w/m/d)
25.09.2026
Interregs Zukunft im Fokus.Vorstand blickt auf aktives Halbjahr zurück.
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de
