Krankenversicherung im Ruhestand
- Grundregeln der Verordnung EG 883/2004
- Nur deutsche Rente bei Wohnsitz in Dänemark
- Deutsche und dänische Rente bei Wohnsitz in Dänemark
- Beamte
Grundregeln der Verordnung EG 883/2004
Rentner sind grundsätzlich in dem Land krankenversichert, aus dem sie Rente beziehen. Beziehen sie Rente aus mehr als einem Land, darunter aus dem Wohnland, sind sie im Wohnland krankenversichert. Beziehen sie mehrere Renten, aber keine Rente aus dem Wohnland, sind sie in dem Land versichert, dessen Sozialversicherung sie am längsten unterlegen haben.
Achtung:
- Der Besitz einer Versichertenkarte aus welchem Land auch immer bedeutet nicht automatisch, dass man in diesem Land auch krankenversichert ist. Sie bestätigt lediglich den Anspruch auf Sachleistungen.
- Privat Krankenversicherte sind privat krankenversichert, egal wo sie wohnen oder leben. Dies gilt auch, wenn sie bis auf weiteres, eine dänische Krankenversichertenkarte zur Verfügung gestellt bekommen.
Krankenversicherung der Rentner im deutsch-dänischen Kontext
In der Regel werden Rentner im deutsch dänischen Grenzgebiet nur eine dänische, nur eine deutsche oder eben beide Renten als Teilrenten erhalten.
Nur deutsche Rente bei Wohnsitz in Dänemark
Dieser Rentner erhält aufgrund der Wohnsitznahme in Dänemark und der bestehenden dänischen Gesetzgebung (Stand September 2018) eine dänische Krankenversichertenkarte, obwohl er nicht in Dänemark krankenversichert ist. Udbetaling Danmark fordert eine Urkunde E 121 / PD S2 an. Dieser kann jedoch nur von gesetzlich Versicherten abgegeben werden, die diesen bei ihrer Krankenkasse anfordern müssen. Alle anderen, also z.B. privat Krankenversicherte, erhalten dennoch eine dänische Versichertenkarte. Bei diesen versicherten Personen kann Dänemark seine Kosten nicht erstattet bekommen. Ob Dänemark die Gesetzgebung eventuell dahingehend ändert, dass man, wie in Deutschland auch, nur eine Versichertenkarte bekommt, wenn man eine Urkunde E 121 / PD S2 abgibt, ist unklar.
Deutsche und dänische Rente bei Wohnsitz in Dänemark
Dieser Rentner sind in Dänemark krankenversichert. Er zahlt somit auch von der deutschen Renten keinen Beitrag in Deutschland und erhält keine deutsche Versichertenkarte. Er unterliegt nur dem dänischen System.
Beamte
Auch für Beamte gelten die Regeln der Verordnung EG 883/2004, somit auch für Pensionäre. Die o.a. Regeln gelten genauso für diese Gruppe. Bei dänischen Beamten ist es irrelevant, da diese krankenversicherungsrechtlich wie Rentner behandelt werden.
Deutsche Beamte, und somit die Pensionäre, sind meistens privat krankenversichert. Sie sind somit auch bei Wohnsitz in Dänemark grundsätzlich privat krankenversichert und bezahlen privat. Es kann hier zu Problemen mit der Krankenversicherung kommen. Diese weigern sich manchmal, Personen mit Wohnsitz im Ausland zu versichern. Beamte sollten sich vor einem Umzug bei ihrer Versicherung rückversichern.
Achtung: Die Tatsache, dass deutsche Beamte welcher Körperschaft auch immer bei Wohnsitz Dänemark eine Krankenversicherungskarte erhalten, bedeutet nicht, dass sie in Dänemark krankenversichert sind. Laut VO 883/2004 sind sie in Deutschland versichert.
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