Die eID-Kartefür EU-/EWR-Bürger in Deutschland
Digitale öffentliche Lösungen in Deutschland erfordern oftmals einen deutschen Personalausweis mit Onlineausweisfunktion und dazugehöriger App. Da EU-/EWR-Bürger nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und somit keinen deutschen Personalausweis haben, wurde die sogenannte eID-Karte eingeführt, welche diesen Bürgern den Zugang zu digitalen Lösungen in Deutschland ermöglichen soll. Mit der eID-Karte können die Nutzer sich sicher und einfach online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital in Deutschland erledigen. Hierbei ist kein Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Besonders Personen aus EU-/EWR-Ländern, welche noch nicht über ein notifiziertes eID-System nach eIDAS-Verordnung der EU verfügen, können somit mit der eID-Karte digitalen Zugang erhalten.
Beantragung der eID-Karte
Die eID-Karte ersetzt nicht die nationale ID-Karte (z.B. Personalausweis) bzw. Pass des Nutzers und kann nicht als Reisedokument genutzt werden. Personen, die die eID-Karte beantragen, müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die eID-Karte wird gegen eine Gebühr von 37 Euro ausgestellt und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Personen mit Wohnsitz in Deutschland können die eID-Karte beim Bürgerbüro an Ihrem Wohnort beantragen. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland können die Karte bei einer Auslandsvertretung in Ihrem Wohnland beantragen. In Dänemark wäre dies z.B. die deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:
- Pass oder nationale Identitätskarte (z.B. Personalausweis)
- Nachweis über die Wohnanschrift bei Wohnsitz im Ausland – welche Dokumente hier erforderlich sind erfragen Sie bitte in der zuständigen Auslandsvertretung.
Bei gemeldetem Wohnsitz in Deutschland ist den Meldebehörden die Anschrift bekannt. Bei Zuzug nach Deutschland muss erst eine Anmeldung des Wohnsitzes vorgenommen werden.
eID-Karte einrichten
Nach der Beantragung und Erstellung der eID-Karte erhalten Sie einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält folgende Informationen:
- Ihre Transport-PIN (Einmal-PIN)
- Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)
Diese Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Einmal-PIN muss durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt werden, bevor die eID- Karte einsatzbereit ist. Folgende Optionen stehen für das Ersetzen der Einmal-PIN durch eine sechsstellige, selbstgewählte PIN zur Verfügung:
- in der Software für den Online-Ausweis (Ausweis-App) oder
- an einem Bürgerterminal.
- Setzen Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN direkt bei Abholung Ihres Personalausweises oder später in Ihrer Behörde, benötigen Sie die Einmal-PIN nicht.
Voraussetzungen für die Nutzung der eID-Karte
Um Ihre eID-Karte zu nutzen benötigen Sie folgendes:
- die persönliche sechsstellige PIN
- ein Kartenlesegerät (kostenpflichtig) oder ein Smartphone/Tablet mit NFC-Schnittstelle
- die offizielle Software "AusweisApp" für Computer beziehungsweise Smartphon/Tablet (kostenlos)
- Internetzugang
Wenn Sie die eID-Karte mit einem Kartenleser nutzen möchten und nicht mit der entsprechenden App über ein Smartphone, können Sie hier eine Liste der kompatiblen Kartenlesegeräte finden:
https://www.ausweisapp.bund.de/usb-kartenleser
Wenn Sie stattdessen Ihr Smartphone oder Tablet mit der Ausweis-App nutzen möchten, können Sie hier eine Liste der kompatiblen Mobilen Endgeräte finden:
https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete
Das Smartphone/Tablet kann auch als externer Kartenleser genutzt werden, um die eID Karte auf dem Computer nutzen zu können, wenn kein zusätzlicher Kartenleser vorhanden ist.
Die eID-Karte kann via Computer oder Smartphone/Tablet auf Homepages genutzt werden, um sich auszuweisen, aber auch an Bürgerterminals vor Ort in Behörden. Bei der Vor-Ort-Nutzung ist immer der Pass bzw. Personalausweis/nationale Identitätskarte bereitzuhalten. Sie können die eID Karte somit nuten, um digitale öffentliche Lösungen zu nutzen oder sich in geschäftlichen Belangen auszuweisen.
Nutzung der eID-Karte
- Auf der Homepage, auf der Sie die eID-Karte nutzen möchten, werden Sie gebeten sich zu identifizieren. Lesen Sie Ihre eID-Karte mit dem Kartenlesegerät oder dem Smartphone ein
Bei Nutzung des Smartphones/Tablets als externen Kartenleser muss dies mit dem Computer verbunden sein.
- Jetzt können Sie sehen, wer Ihre Daten erhält und welche Daten der Anbieter abfragt.
- Um der Datenübertragung zuzustimmen, geben Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN an.
- Der Chip in Ihrer eID-Karte prüft, ob der Anbieter autorisiert ist die angeforderten Daten zu erhalten.
- Ist der Anbieter autorisiert Ihre Daten zu erhalten, werden diese mit Ende-zu-Ende Kryptierung übertragen.
- Nach dem übertragen der Daten und der damit abgeschlossenen Identifikation können Sie die Karte und den Kartenleser bzw. das Smartphone/Tablet voneinander trennen.
Weitere Informationen zur eID-Karte, dessen Nutzung und Vorteilen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter folgendem Link:
https://www.personalausweisportal.de/
Hier finden Sie auch Informationen in englischer Sprache.
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