Änderung von Daten in Deutschland bei Wohnsitz in Dänemark
Inhalt
- Deutsche Reisedokumente
- Digitale Verwaltung in Deutschland
- Online-Ausweis
- Die eID-Karte für EU-/EWR-Bürger in Deustchland
-
Änderung von Daten in Deutschland bei Wohnsitz in Dänemark
- Gegenseitige Anerkennung von Urkunden und Dokumenten
- Sprache bei Behörden
- Scheidung mit internationalem Bezug
- Der EU Heimtierausweis
- Staatsbürgerschaft
- Schulbesuch für Grenzgängerkinder in Deutschland
Wenn Sie in Dänemark wohnen und in Deutschland arbeiten, müssen Sie die einzelnen Behörden und Stellen selbst über Ihre Adressänderung, Namensänderung o.Ä. informieren. In Deutschland gibt es nämlich kein zentrales Personenregister wie in Dänemark und die deutschen Behörden erhalten nicht automatisch Informationen über Datenänderungen von den Behörden in Dänemark.
Sie sollten deshalb beispielsweise folgende Stellen über eine Datenänderung informieren:
- Arbeitgeber in Deutschland
- Krankenkasse
- Deutsche Rentenversicherung
- Finanzamt
- Bank in Deutschland
- Familienkasse
- Kindergarten/Schule in Deutschland
- private Versicherungen
- andere Behörden
- andere Vertrags-/Geschäftspartner o.Ä.
Es kann sein, dass die verschiedenen Stellen eine offizielle Bescheinigung über die neue Anschrift, Namensänderung o.Ä. verlangen. Um eine Adressänderung zu dokumentieren können Sie normalerweise den sogenannten „bopælsattest“ (Wohnsitzattest) nutzen, den Sie beim Borgerservice oder digital über www.borger.dk, unter „bestil bopælsattest“, erhalten. Um eine Namensänderung zu dokumentieren können Sie z.B. eine Heiratsurkunde, ein „personattest“ (Personenattest) oder Bescheinigung über eine Namensänderung vorzeigen. Diese erhalten Sie digital über www.borger.dk oder indem Sie sich an das ”kirkekontor” (Kirchenkontor) in Ihrer Gemeinde in Dänemark wenden, bzw. an den Borgerservice, wenn Sie in Sønderjylland leben/geboren sind .
Rentner mit Wohnsitz in Dänemark, die Rente aus Deutschland erhalten, müssen die Deutsche Rentenversicherung über Adressänderungen, Namensänderungen o.ä. informieren. Dies tun Sie, indem Sie direkt dem Rentenservice der Deutschen Post schreiben. Hierzu stehen in einigen Postfilialen in Deutschland entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Diese können Sie auch im Internet unter www.rentenservice.com herunterladen und dem Rentenservice unterschrieben zusenden, oder dem Rentenservice die neue Anschrift direkt unter www.rentenservice.com mitteilen. Der Rentenservice leitet die Daten dann automatisch an die Deutsche Rentenversicherung weiter.
Es besteht außerdem die Möglichkeit einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post zu erteilen, damit die Post, die an Ihre alte Anschrift adressiert ist, automatisch umgeleitet und Ihnen an die neue Adresse zugestellt wird. Ein Nachsendeauftrag kann vor Ort in einer Postfiliale in Deutschland oder online unter https://www.deutschepost.de/de/n
/nachsendeservice.html erteilt werden.
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