Digitale Verwaltung in Deutschland
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist nicht soweit ausgeprägt wie dies in Dänemark der Fall ist. Dennoch wird auch in Deutschland die Wichtigkeit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und einzelner Dienstleistungen wahrgenommen, nicht zuletzt ausgelöst auch durch die Pandemie und die dadurch eingeschränkten persönlichen Kontaktmöglichkeiten. Mit der Digitalen Agenda 2020, dem Onlinezugangsgesetz (OzG), welches 2017 in Kraft getreten ist und für eine Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen sorgen soll sowie dem E-Government-Gesetz wurden erste Schritte in Richtung digitale Verwaltung getätigt und es ist in den kommenden Jahren mit einem weiteren Ausbau dieser zu rechnen, auch wenn die Umsetzung der einzelnen Gesetze nicht immer innerhalb der gesetzten Fristen realisiert wird.
Einzelne Sachbearbeitungsgänge, Anträge und auch die Terminbuchung bei Behörden (z.B. den Gemeinden oder der KFZ-Zulassungsstelle) sind bereits digital möglich. Wie und in welchem Umfang hängt im Einzelnen von der Behörde ab, da durch den Föderalismus in Deutschland Unterschiede in der Handhabung und den genutzten Systemen entstehen können. Ein zentrales Zugangssystem sowie einen zentralen digitalen Postkasten, wie man es aus Dänemark kennt, gibt es in Deutschland bisher nicht. Auch ein zentrales Personenregister und eine entsprechende Nummer als Grundlage für eine zentralisierte Digitalisierung gibt es aktuell nicht. Daher ist die Digitalisierung der Verwaltung eher von einzelnen Lösungen, die durch die entsprechende lokale Behörde oder auch von entsprechenden Bundesbehörden (z.B. Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung) angeboten werden, geprägt. Informationen zu dem digitalen Angebot der Bundesbehörden, Länder, Kreise und Gemeinden sind den Homepages der jeweiligen Behörden zu entnehmen.
Digitale Systeme in Deutschland
Auch wenn es in Deutschland kein zentrales digitales Zugangssystem wie MitID gibt und auch keinen zentralen digitalen Postkasten, gibt es dennoch für gewisse Bereiche digitale Systeme. Hierzu gehören der Online-Ausweis und ELSTER.
Der Online-Ausweis
Mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises, hat man die Möglichkeit sich online gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern auszuweisen und somit digitale Dienstleistungen zu nutzen. Weitere Informationen zum Online-Auswies finden Sie in unserem Artikel hierzu. Klicken Sie einfach auf den Link unter diesem Text um zu dem entsprechenden Artikel zu gelangen.
Der Online-Ausweis in Deutschland
ELSTER
Ein weiteres digitales Zugangssystem ist ELSTER, was für ELektronische STeuerERklärung steht. Dieses System wird für die Übertragung von Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen genutzt.
Meist ist das System bekannt in Bezug auf die digitale Abgabe der Einkommenssteuererklärung oder auch durch die Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland.
ELSTER kann aber auch für den digitalen Antrag auf Kindergeld über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden.
ELSTER ist für Bürger kostenlos. Die Beantragung des Zugangs kann online über www.elster.de vorgenommen werden. Man erhält dann die Zugangsdaten für die Einrichtung des Elster-Benutzerkontos per Briefpost und Email zugesandt. Sobald man diese erhalten hat, kann man das Benutzerkonto unter www.elster.de einrichten und eine Zertifikatsdatei erstellen, die für das Einloggen benötigt wird. Es besteht die Möglichkeit zusätzlich die ElsterSmart App für den Login zu nutzen. In dieser App kann die Zertifikatsdatei sicher abgelegt werden und die Zertifikatsdatei wird beim Login auf dem PC nicht mehr benötigt. Man entsperrt das System dann mit der App auf dem mobilen Endgerät.
Einheitlicher Ansprechpartner Deutschland
Die einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland sind Teil eines EU weiten Netzwerks, welches mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) eingeführt wurde und sollen vor allem Unternehmen dabei helfen, zuständige Behörden und Formulare zu finden sowie bestimmte Verwaltungsgänge online in anderen EU-Ländern zu erledigen. Die einheitlichen Ansprechpartner informieren über Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen und vernetzen Verwaltungsstellen und Kammern. Der einheitliche Ansprechpartner kann auch als koordinierende Stelle bei Anträgen fungieren und soll somit dafür sorgen, dass statt des direkten Kontakts zu einzelnen Behörden nur ein Ansprechpartner benötigt wird. Die Leistungen sind kostenfrei. Der einheitliche Ansprechpartner des jeweiligen Bundeslandes steht sowohl über eine Onlineplattform, als auch persönlich zur Verfügung. Generelle Informationen sowie eine Übersichtskarte über die man die einheitlichen Ansprechpartner der einzelnen Bundesländer einsehen kann, sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.bmwk.de zu finden.
Auf der Homepage der EU-Kommission ist eine Übersicht der einheitlichen Ansprechpartner, der sogenannten „Points of Single Contact“ in anderen EU-Ländern zu finden. Ein direkter Link zu der entsprechenden Seite der EU-Kommission ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.bmwk.de zu finden. Hier finden Sie eine Übersicht der EU-Länder, welche Sie zu den entsprechenden einheitlichen Ansprechpartnern des gewünschten EU-Landes weiterleitet.
In Schleswig-Holstein ist der einheitliche Ansprechpartner unter www.ea-sh.de zu finden. Hier sind auch die weiteren Kontaktdaten zu finden. Der einheitliche Ansprechpartner des Landes Schleswig-Holstein bietet umfassende Informationen, Beratung, eine Suchfunktion für Verwaltungsleistungen und einen Zuständigkeitsfinder, mit dem die zuständige Behörde gefunden werden kann sowie die Möglichkeit Antragsformulare zu finden und direkt Anträge online zu stellen, sowie weitere Funktionen. Über das Portal können unter anderem Verwaltungsleistungen wie z.B. die Beantragung verschiedener Genehmigungen, Registrierungen, die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Waffenscheine und vieles mehr online erledigt werden sowie Hilfe bei diesen Vorgängen eingeholt werden.
Beim Anklicken der Links unter diesem Text gelangen Sie zu den Homepages des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des einheitlichen Ansprechpartners des Landes Schleswig-Holstein.
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