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Pedelec, Speed Pedelec und E-bikes

Die Regeln in Dänemark ähneln den deutschen, einige Unterschiede zu den deutschen Regeln gibt es dennoch.
Grundsätzlich sind die Pedelecs bis 25 km/h Motorunterstützung wie in Deutschland als Fahrräder eingestuft und somit gelten die Verkehrsregeln für Fahrräder.
E-bikes, die ohne Pedalunterstützung fahren, sind als „knallert 30" eingestuft, genau wie das motorgetriebene Pendant.

  • Für S-Pedelecs bis 45 km/h Motorunterstützung gilt im Einzelnen:
  • Es besteht Versicherungspflicht, der Versicherungsnachweis ist mitzuführen
  • Es besteht Helmpflicht, ein Fahrradhelm ist zu tragen.
  • Es dürfen und/oder müssen die Fahrradwege benutzt werden und es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln für Fahrräder
  • Es gelten die Alkoholregeln für Kraftfahrzeuge (0,5 Promille)
  • Es muss eine EU-Typengenehmigung vorliegen
  • Es dürfen keine Personen außer dem Fahrer transportiert werden
  • Es dürfen keine Anhänger angehängt werden
  • Man muss mindestens 15 Jahre alt sein
  • Von 15 bis 17 Jahren braucht man einen dänischen Mofaführerschein (lille knallertkort)
  • Mit 17 genügt auch ein PKW-Führerschein nach den Regeln zum Fahren mit 17
  • Ab 18 Jahren ist kein Führerschein gefordert

Quelle: BEK nr 878 af 25/06/2018 und www.sikkertrafik.dk.

Grenzüberschreitende Benutzung von Pedelecs

Nach Aussage des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein dürfen dänische S-Pedelec Fahrer in Deutschland fahren, wenn sie die deutschen Vorschriften im Übrigen erfüllen, obwohl sie kein Versicherungskennzeichen führen, wenn sie, wie in Dänemark auch, den Versicherungsnachweis mitführen. Es sind die deutschen Verkehrsregeln einzuhalten (siehe oben).

Laut Sønderjyllands Politi dürfen deutsche S-Pedelec Fahrer in Dänemark fahren, das Versicherungskennzeichen wird anerkannt. Da die sonstigen deutschen Anforderungen über die dänischen hinausgehen, bestehen sonst keine Beschränkungen, die dänischen Regeln sind einzuhalten (siehe oben).

Weitere Informationen unter


www.cyklistforbundet.dk

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