Camping in Dänemark
Wohnmobile und Wohnwagen
Aufgrund des gestiegenen Aufkommens an Wohnmobilen soll hier ein nicht rechtsverbindlicher Überblick über die Regeln zum Übernachten in diesen Fahrzeugen und zum Camping generell gegeben werden.
Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer selbst dafür verantwortlich, sich mit den Regeln in Dänemark und vor Ort unmittelbar vor Antritt der Fahrt vertraut zu machen.
Ein „Jedermannsrecht“ (Allemansrätten, Allemannsretten) zum Übernachten im Freien wie in Norwegen, Schweden oder Finnland, gibt es in Dänemark nicht.
Im Gegensatz zu den Regeln in Deutschland wird in Dänemark nicht zwischen Wohnwagen und Wohnmobilen unterschieden, es gelten die gleichen Regeln.
Grundsätzlich ist wildes Camping in Dänemark untersagt. Man darf jedoch mit einem Campingfahrzeug bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht z.B. auf einem Rastplatz übernachten, wenn dies eine Rast und kein Camping ist und es nicht explizit verboten ist, entweder durch Begrenzung der Parkzeit auf z.B. nur 3 Stunden oder ein generelles Verbot für diese Fahrzeuge.Das bedeutet, es dürfen weder Vorzelte und Markisen aufgebaut werden noch dürfen Stühle oder Tische ins Freie gestellt werden. Auch das Ausstellen von Dachzelten ist untersagt.
Man darf auch auf Parkplätzen übernachten, wenn man in die ausgezeichneten Parkbuchten passt und die vorgenannten Regeln eingehalten werden. Dies dürfte in Dänemark selten der Fall sein, da die meisten Parkbuchten nur 5 Meter lang sind und die meisten Wohnmobile oder Gespanne diese Grenze überschreiten.
In Århus, Kopenhagen und Odense ist das Parken mit Wohnmobilen auf Parkplätzen generell untersagt.
Es gibt in Dänemark auch spezielle Wohnmobilstellplätze, meist bei Campingplätzen. Informationen hierzu erhält man von den einschlägigen Organisationen wie z.B. FDM in Dänemark und dem ADAC in Deutschland sowie aus Campingführern und natürlich bei den Tourist-Informationen am Zielort
Radwanderer und Wanderer
In den dänischen Staatsforsten darf man in einem Zelt übernachten, wenn das Zelt nicht von Wohnhäusern oder einem öffentlichen Weg einsehbar ist. Das Zelt muss unter Bäumen stehen, es darf nicht auf Lichtungen, in der Heide, im Moor o.ä. stehen. Es gilt die sogenannte 1-2-3- Regel, was so viel bedeutet wie maximal „2“ Zelte für je „3“ Personen für „1“ Nacht.
In Privatwäldern oder auf Privatgelände ist die Genehmigung des Besitzers erforderlich. Es gibt auch einfachste Campingplätze für diese Outdoor-Gruppe.
Offene Feuer sind grundsätzlich verboten, es sei denn an dafür ausgewiesenen Stellen. Ein sturmsicherer Campingkocher ist zulässig, es sei denn es gilt wegen Trockenheit ein generelles Verbot offener Flammen.
Genauere Informationen findet man bei Naturstyrelsen.
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