Winterreifen
Inhalt
- Deutsche KFZ-Kennzeichen
- KFZ-Zulassung
- Deutscher Firmenwagen
- Deutscher Werkstattwagen
- Anerkennung deutscher Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
-
Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Dänemark
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale an Einsatzfahrzeugen
- Umweltzonen
In Dänemark
Winterreifen sind in Dänemark weder für PKW noch für LKW vorgeschrieben. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass das Kraftfahrzeug "nicht mit für das Wetter ungeeigneten Reifen ausgestattet" sein darf. Genauer wird das dänische Gesetz "Færdselsloven" nicht.
Ob diese Bedingung erfüllt ist, obliegt dem einzelnen Kontrolleur vor Ort, es können Bußgelder verhängt werden.
Wenn sie montiert werden, müssen alle Räder damit ausgestattet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Spikes sind erlaubt vom 01. November bis 15. April. Auch hier gilt wenn Spikes aufgezogen werden, dann müssen alle Räder mit Spikes ausgestattet werden. Schneeketten sind erlaubt, solange sie dem Straßenbelag nicht schaden. Weitere Informationen erhält man bei den Automobilclubs.
Hier das Symbol:
Quellen: www.trafikstyrelsen.dk www.fdm.dk
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