Fahren mit 17
Inhalt
- Deutsche KFZ-Kennzeichen
- KFZ-Zulassung
- Deutscher Firmenwagen
- Deutscher Werkstattwagen
- Anerkennung deutscher Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Dänemark
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale an Einsatzfahrzeugen
- Umweltzonen
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Fahren mit 17
Fahren mit 17
In Dänemark ist es möglich, eine Fahrerlaubnis für PKW mit 17 zu bekommen. Es ist dann möglich, im Zeitraum von 5 Uhr bis 20 Uhr auch unbegleitet zu fahren. Außerhalb dieses Zeitraums gelten die Regeln für begleitetes Fahren.
So wie die gesetzlichen Regeln gefasst sind, werden Ausnahmen nicht geduldet, der Polizei aber Spielräume eingeräumt. Das heißt, man sollte immer zeitliche Reserven einplanen.
Die ersten 3 Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis gilt zusätzlich eine Alkohol-Promillegrenze von 0,2. Dies ist gleichbedeutend mit einem totalen Alkoholverbot.
Achtung: Die Fahrerlaubnis stellt eine rein dänische nationale Erlaubnis dar und ist kein Führerschein im Sinne der Führerscheinrichtlinie, somit darf nicht grenzüberschreitend gefahren werden.
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