Elektrische Tretroller/E-Scooter
Inhalt
- Deutsche KFZ-Kennzeichen
- KFZ-Zulassung
- Deutscher Firmenwagen
- Deutscher Werkstattwagen
- Anerkennung deutscher Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
-
Tretroller
- Camping in Dänemark
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale an Einsatzfahrzeugen
- Umweltzonen
- Fahren mit 17
- Nebelleuchten
Ein elektrischer Tretroller gleicht einem Tretroller, jedoch ist er mit einem Motor ausgestattet. D.h., man muss nicht treten, um den Roller anzutreiben, sondern kann mit beiden Beinen auf dem Tretroller stehen. Beschleunigung und Bremsen werden über Taster, Schalter und Hebel am Lenker gesteuert.
Verkehrsregeln für elektrische Tretroller (Elektrokleinstfahrezeuge)
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Her er oversættelsen til tysk:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 20 km/h.
- Der E-Scooter darf höchstens 20 km/h schnell fahren – und es darf nicht möglich sein, ihn auf eine höhere Geschwindigkeit einzustellen.
- Man muss mindestens 15 Jahre alt sein.
- Personen unter 15 Jahren müssen von einer mindestens 18 Jahre alten erwachsenen Person begleitet werden.
- Man muss einen Fahrradhelm tragen. Das Bußgeld für das Fahren ohne Fahrradhelm beträgt 1.500 DKK.
- Man muss die Verkehrsregeln für Fahrräder befolgen. Das bedeutet, dass man auf dem Radweg fahren muss, sofern ein Radweg vorhanden ist, und die Signale und Beschilderungen für Radfahrer beachten muss.
- Man darf nicht auf dem Gehweg, auf Fußwegen oder auf Fußgängerüberwegen fahren.
- Beim Abbiegen und Anhalten muss man Handzeichen geben.
- Auf dem E-Scooter darf sich nur eine Person befinden.
- Man muss rund um die Uhr mit eingeschalteter Beleuchtung vorne und hinten fahren. Der Frontscheinwerfer muss weiß oder gelb leuchten, das Rücklicht rot. Die Beleuchtung muss aus einer Entfernung von mindestens 300 Metern deutlich sichtbar sein.
- Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für illegale Drogen gilt eine Null-Toleranz-Grenze.
Ein dänischer E-Scooter darf in Deutschland nicht fahren. Grund dafür ist im Wesentlichen die Versicherungspflicht und das deshalb auch nicht vorhandene Versicherungskennzeichen.
Quelle: Rådet for sikker trafik www.sikkertrafik.dk
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