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Rauschmittel

In Dänemark gelten strenge Grenzwerte bezüglich des Führens von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Rauschmitteln jedweder Art.

Alkohol

Im Allgemeinen bekannt und genannt werden oft die Promillegrenzen bei Alkohol. In Dänemark gilt ein genereller Grenzwert von 0,5 Promille. Der Wert basiert auf der Formel 1 g Alkohol pro Kilogramm Blut oder 1,055 g pro Liter Blut.

Dabei werden die verschiedensten Fahrzeuge umfasst, für die die Regeln gelten.

Grenzwert bedeutet aber in keinem Falle, dass man mit einem Alkoholgehalt unter diesem Grenzwert „auf der sicheren Seite“ ist. Er bedeutet lediglich, dass man ab diesem Grenzwert immer zweifelsfrei fahruntüchtig ist.

Für das Fahrradfahren gibt es keine Grenzwerte, hier beurteilt die Polizei, ob eine Person fahruntauglich ist oder nicht.

Die Strafen für Alkoholfahrten sind streng und können die Beschlagnahme von Fahrzeugen sowie Haft beinhalten. Es ist immer mit Bußgeldern und Fahrverboten bis zum Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Cannabis

In Dänemark wurde für das Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln Grenzwerte für den THC Gehalt im Blut festgelegt.

Hierbei wurden drei Stufen festgelegt, an denen sich auch die Strafen orientieren.

  • Niedriges THC-Niveau: Über 0,001-0,003 mg /Kg Blut
  • Mittleres THC-Niveau: Über 0,003 aber nicht mehr als 0,009 mg/Kg Blut
  • Hohes THC-Niveau: Über 0,009 mg/Kg Blut

(Achtung: Diese Werte können nicht mit den Werten in Deutschland verglichen werden, sie werden mit einer anderen Maßeinheit gemessen.

Die Strafen sind wiederum spürbar. Fährt man mit einem hohen THC-Niveau Auto, bedeutet dies z.B. drei Jahre Führerscheinentzug.

Die zur jeweiligen Zeit geltenden Regeln kann man unter www.sikkertrafik.dk oder www.politi.dk nachlesen.

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