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Bezahlen - Karten und Bargeld

Karten

Man kann bei deutschen Banken Debitkarten sowie Kreditkarten erhalten. Je nach Angebot der Bank bekommt man eine Karte zu einer bestimmten Jahresgebühr, einer einmaligen Ausstellungsgebühr oder kostenlos.
Auch reine „Abhebekarten“ sind üblich, z.B. für Minderjährige oder Menschen mit reinen Guthabenkonten.

Debitkarten

Debitkarten dienen dem Zahlungsverkehr und das Konto wird sofort belastet. In Deutschland ist die „girocard“, die jedoch nicht im Ausland funktioniert, am gängigsten. Die Banken kombinbieren die Karte mit einer anderen Debitkarte, z.B. Visa, um die Auslandsbenutzung zu ermöglichen. In den meisten deutschen Geschäften wird die „girocard“ akzeptiert, manchmal jedoch erst ab einem Mindestumsatz.

Vor Auslandsreisen sollte man immer seine Bank ansprechen, ob die Karten auslandstauglich sind.

Kreditkarten

In Deutschland ist die Charge – Karte die häufigste Kreditkartenart. Mit diesen Kreditkarten bezahlt man weltweit und man bekommt eine monatliche Rechnung, die sofort bezahlt wird, ohne dass Zinsen berechnet werden. Um in Deutschland eine Kreditkarte zu bekommen, muss man kreditwürdig sein, d.h. man muss regelmäßige Zahlungseingänge nachweisen können. Die gängigsten Kreditkarten in Deutschland sind Mastercard und VISA. 

Regeln für Barzahlung in Deutschland 

Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitlichen Regeln für das Bezahlen mit Bargeld oder zur Pflicht für Gewerbetreibende, Bargeld anzunehmen.

Grundsätzlich gilt, dass man eine Anmeldung beim Zoll durchführen muss, wenn man mit mehr als 10 000 € in die EU ein- oder ausreist.

Achtung: Immer über die Regeln in den einzelnen Ländern informieren, die Strafen können empfindlich sein!

Grundsätzlich gilt:

  • Es gibt keine Obergrenze für Barzahlungen.
  • Händler sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Barzahlungen anzunehmen, wenn sie vor dem Kauf deutlich und für jeden erkennbar darauf hinweisen.
  • Bei Münzen muss niemand mehr als 50 Münzen annehmen.
  • Bei der Barzahlung von Beträgen über 10.000 Euro muss sich der Kunde ausweisen und der Händler muss dann folgende Daten erheben, aufzeichnen und aufbewahren: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse.
  • Für den anonymen Kauf von Edelmetallen gilt ein Barzahlungslimit von 1.999,99 Euro. Bei Edelmetallkäufen, die darüber liegen und bar bezahlt werden, muss der Händler die Identität des Kunden feststellen.
  • Die Barzahlung beim Erwerb von Immobilien ist verboten.

Mehr Informationen unter www.evz.de

 

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