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Konten

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Girokonto - bargeldloser Zahlungsverkehr in Deutschland

Für den Zahlungsverkehr eröffnet man bei einer Bank oder Sparkasse ein Girokonto.

Man verfügt über sein Guthaben durch Barabhebungen, Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge. Je nach Bank können die Aufträge schriftlich, persönlich, per Telefon oder per Online-Banking und Selbstbedienungsterminal (Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker u.s.w.) erfolgen.

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen werden in der Regel per Lastschrift bezahlt. Damit ist sichergestellt, dass man es nicht vergisst und man kann, z.B. bei Falschabbuchungen, den Betrag eine gewisse Zeit zurückbuchen lassen, was bei einer Überweisung nicht möglich ist.

Meist berechnet die Bank eine pauschale Kontoführungsgebühr und Gebühren für die einzelnen Buchungsposten, aber auch „Flat-Rate-Konten“ sind üblich. Die Höhe dieser Gebühren sind von Bank zu Bank unterschiedlich und können im Aushang und online nachgelesen werden.

Für den Zugang zum Girokonto bekommt man eine Bankkarte. Auf dem Girokonto gibt es in der Regel keine oder kaum Zinsen für Guthaben, aber erhebliche Überziehungszinsen.

Menschen mit regelmäßigem Einkommen und ohne negative Zahlungshistorie erhalten üblicherweise einen Überziehungskredit auf dem Girokonto. Die Zinsen hierfür sind regelmäßig hoch. Überzieht man ein Konto über den Überziehungskredit hinaus, werden die Zinsen noch höher, man kann bei beiden Überziehungsarten von zweistelligen Zinsraten ausgehen.

Sparkonto

In Deutschland ist das traditionelle Sparbuch nach wie vor eine beliebte Sparform. Der Zinssatz ist variabel und von Bank zu Bank unterschiedlich. Man bekommt die Zinsen am Ende des Kalenderjahres oder bei Schließung des Kontos ausbezahlt. Das Sparbuch gilt als Sparurkunde und man kann normalerweise nur bei Vorlage dieser Sparurkunde über das Konto verfügen.

Festgeldkonto

Das Festgeldkonto ist eine in Deutschland übliche Anlageform. Bei diesem Konto wird Geld, das man kurzfristig nicht braucht, für einen ferst vereinbarten Zeitraum auf diesem Konto festgelegt, wodurch ein höherer Zins erzielt wird.

Tagesgeldkonto

Eine Form des Festgeldkontos, bei dem es meist etwas weniger Zinsen gibt, im Gegenzug ist das Geld täglich verfügbar.

Das Basiskonto

Wer sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhält, hat das Recht auf Eröffnung eines „Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen einen Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen, nur weil man nicht in dem Land lebt, in dem die Bank ihren Sitz hat.

Dies gilt auch für Menschen, die sich nicht im Land aufhalten aber einen realen Bedarf für ein Konto haben, also z.B. Grenzpendler.

Das gilt auch im Falle Dänemarks, wenn man keine CPR-Nummer hat.

In einigen EU-Ländern kann ein Basiskonto verweigert werden, wenn man bereits ein vergleichbares Konto bei einer anderen Bank im selben Land hat.

Wer ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen außerhalb des Landes, in dem man lebt, eröffnen möchten, muss der Bank möglicherweise nachweisen, dass man ein echtes Interesse daran hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man in einem Land lebt und in einem anderen arbeitet.

Bei einem „Basiskonto" handelt es sich um ein Konto, mit dem grundlegende Transaktionen getätigt werden können, die im täglichen Leben gebraucht werden, wie:

  • Geldeinzahlungen
  • Geldabhebungen
  • Empfang und Beauftragung von Zahlungen (wie Lastschriften und Kartenzahlungen)

Das Konto sollte auch eine Bezahlkarte umfassen, die für Bargeldabhebungen an Automaten und Einkäufe in Geschäften sowie online genutzt werden kann.

Sofern verfügbar, sollte auch der Zugang zu Online-Bankdiensten im Leistungsumfang enthalten sein. Die Banken sind jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Überziehungskredit oder andere Kreditmöglichkeiten einzuräumen.

Ein eventuelles Entgelt für das Konto muss angemessen sein.

Verweigert eine Bank die Einrichtung eines Basiskontos, kann man eine Beschwerde einreichen. Entweder in Deutschland bei der BaFin oder in Dänemark bei Finanstilsynet.

www.finanstilsynet.dk

www.bafin.de

Kontowechsel

Es ist möglich, das Konto zu einer anderen Bank im selben EU-Land zu wechseln. Die neue Bank sollte beim Kontowechsel helfen.

Wenn man das Konto zu einer anderen Bank im selben Land wechselt, teilt man der neuen Bank mit, dass die laufenden Zahlungen auf das neue Konto umgestellt werden sollen.

Die neue Bank kümmert sich dann darum, dass die alte Bank ihr die nötigen Daten übermittelt und etwaige Daueraufträge löscht. Die neue Bank muss ferner

  • Dritte wie Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und Versorgungsunternehmen über den Kontowechsel informieren
  • Neue Daueraufträge einrichten
  • Lastschriften auf das neue Konto akzeptieren

Konten für Grenzpendler

Arbeitnehmer, die in einem Land wohnen und Einkünfte aus dem anderen Land haben, benötigen meist eine Bankverbindung im Arbeitsland. Neben der Lohnzahlung können so Rechnungen gezahlt, aber auch Leistungen erhalten werden (z.B. Familienleistungen, Steuerrückzahlungen etc.).

Grenzpendler nach Deutschland brauchen ein Girokonto als Gehaltskonto und können sich ihr Gehalt einmal pro Monat per SEPA-Überweisung in Euro günstig nach Dänemark überweisen.

Bei einer Kontoeröffnung in Deutschland muss die Steueridentifikationsnummer angegeben werden, international TIN - Tax Identification Number - was bei dänischem Wohnsitz die CPR-Nummer ist.

Schutz von Einlagen in der EU

Durch EU-Vorschriften ist gewährleistet, dass das Geld auf einem Sparkonto oder Girokonto bei Insolvenz der Bank gesichert ist. Geld ist bis zu einem Betrag von 100 000 Euro, beziehungsweise dem entsprechenden Betrag in Landeswährung gesichert. Die Obergrenze gilt pro Person und pro Bank. Hat man mehrere Konten bei derselben Bank, gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für alle Konten zusammengenommen.

Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Wer beispielsweise mit seinem Partner oder der Partnerin über ein gemeinsames Konto verfügt, erhält die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden, sodass bis zu 200 000 Euro auf dem gemeinsamen Konto gesichert sein können. Darüber hinaus sind Einlagen über 100 000 Euro in den folgenden Fällen ebenfalls für einen begrenzten Zeitraum gesichert:

  • Geld aus dem Verkauf privaten Wohneigentums
  • Geld, das aus Anlass bestimmter Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Entlassung und Invalidität oder bei Tod eines Familienangehörigen erhalten wurde
  • Geld aus der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falsche strafrechtliche Verurteilung

In diesen Fällen sind Einlagen über den Betrag von 100 000 Euro (Stand Mai 2024) hinaus geschützt, und zwar für eine Dauer von mindestens drei und höchstens 12 Monaten nach Gutschrift oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlagen nach den Bedingungen und Schwellenwerten des jeweiligen EU-Landes auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden können.

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