Urlaubsentgelt
Laufender Urlaubsanspruch gemäß Urlaubsgesetz
Seit dem 01. September 2020 verdient jeder Arbeitnehmer 2,08 Tage Urlaub pro Monat, die er bereits im nächsten Monat nehmen kann. Bei der Ausgestaltung der Regelung legte man die traditionelle Art und Weise das Ferienjahr zu gestalten zu Grunde, nämlich drei Wochen im Sommer, eine Woche im Herbst und eine Woche im Winter.
Das Urlaubsjahr geht von 01. September bis 31. August im Folgejahr. Der gesetzliche Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum beträgt 5 Wochen.
Das Feriengeld wird entweder vom Arbeitgeber verwaltet und ausgezahlt oder durch den Arbeitgeber bei FerieKonto eingezahlt, wo dies dann bei Urlaub oder bei Verlassen des Arbeitsmarktes beantragt werden kann. Das bei FerieKonto eingezahlte Feriengeld kann digital unter www.borger.dk eingesehen und auch dort beantragt werden (erfordert NemID/MitID). Alternativ kann dies auch mit einem Formular in Papierform beantragt werden.
Einige Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Urlaub. In diesem Fall wird normaler Lohn ausgezahlt, wenn Urlaub genommen wird. Ob ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, hängt vom Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab.
Tarifvertragliche Regelungen
Tarifvertragliche Regelungen können für den Arbeitnehmer grundsätzlich günstiger sein. Tarifvertragliche Rechte, wie z.B. die 6. Urlaubswoche, sind vom Gesetz nicht erfasst.
Bei tarifvertraglichen Regelungen, können über den gesetzlichen Anspruch hinaus ggf. weitere Ansprüche bestehen. Dies ist jedoch vom individuellen Arbeitsverhältnis und Tarifvertrag abhängig. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Gewerkschaft.
Der Übergang vom alten zum neuen Gesetz
Gemäß dem dänischen Urlaubsgesetz, das bis 01. September 2020 galt, musste ein Arbeitnehmer seinen Urlaub vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres verdienen. Der Urlaub konnte dann ab dem 01. Mai des Folgejahres genommen werden. Dies führte dazu, dass ein Neueinsteiger auf dem dänischen Arbeitsmarkt bis zu 16 Monate keinen bezahlten Urlaub nehmen konnte. Dies war nicht in Übereinstimmung mit der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie, weswegen das dänische Parlament eine Änderung beschloss und den gleichzeitigen Urlaubsanspruch einführte.
Aufgrund des Übergangs von alten zum neuen Feriengesetz, wurde das Feriengeld, dass in der Periode vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 angespart wurde, eingefroren. Dieses Feriengeld wird als Einlage im Fond "Lønmodtagernes Feriemidler" verwaltet. Das eingefrorene Feriengeld aus der Übergangsperiode, im Wert von bis zu 5 Wochen bezahltem Urlaub, konnte im Rahmen der Coronapandemie als Teil eines Konjunkturpakets, in zwei Abschlägen vorzeitig ausgezahlt werden. Wer diese Sonderauszahlung nicht bis spätestens 31. Mai 2021 beantragt hat, kann sich das in Fond liegende Feriengeld erst bei Verlassen des dänischen Arbeitsmarktes auszahlen lassen (z.B. bei Renteneintritt oder bei Grenzpendlern die ihre Tätigkeit in Dänemark aufgeben).
Bei Erreichen des dänischen Renteneintrittsalters, wird die Auszahlung automatisch veranlasst. Man erhält ca. 3 Monate vor Erreichen des dänischen Renteneintrittsalters einen Brief mit Informationen zur Auszahlung und zu der Möglichkeit diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben (z.B. bei weiterer Beschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus). Wenn auf das Schreiben nicht reagiert wird, wird die Auszahlung, spätestens 6 Wochen nach Erreichen des dänischen Renteneintrittsalters, automatisch auf das NemKonto getätigt.
Bei Verlassen des Arbeitsmarktes vor Erreichen des Renteneintrittsalters, kann die Auszahlung digital unter www.borger.dk beantragt werden (erfordert NemID/MitID). Alternativ kann der Antrag auch in Papierform gestellt werden. Das entsprechende Formular bekommt man bei Lønmodtagernes Feriemidler. Die Auszahlung wird als Einkommen mit dem üblichen Steuersatz versteuert und netto ausgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie beim Anklicken des links unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage der dänischen Behörden, mit Informationen zur Auszahlung des eingefrorenen Feriengeldes. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum dänischen Feriensystem.
Grafische Darstellung der Übergangsregel
(Quelle: Beskæftigelsministeriet, www.bm.dk)
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