OK

Diese Website verwendet ausschließlich funktionsnotwendige Cookies.
Weitere Hinweise zum Datenschutz auf dieser Seite

Arbeitsmarkt in Dänemark

Der dänische Arbeitsmarkt wird häufig als „das dänische Modell“ bezeichnet, da es sich um einen historisch gewachsenen Arbeitsmarkt handelt, dessen Ursprung bis auf einen großen Lockout von 1899 zurückgeht, mit dem die Arbeitgeber die zu diesem Zeitpunkt junge Gewerkschaftsbewegung über eine durch den Lockout ausgelöste Hungersnot brechen wollten. Nach vier harten Monaten mit weltweiter Beachtung kam es zu einem Vergleich, der noch heute in Dänemark als „Septembervergleich“ bekannt ist. Seit diesem Zeitpunkt gilt das unbedingte Direktionsrecht der Arbeitgeber und das unbedingte Vertretungsrecht der Gewerkschaften.

Die Tarifparteien bzw. Sozialpartner, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in verschiedenen Verbänden und Gewerkschaften organisiert. Das dänische Arbeitsmarktmodell zeichnet sich durch den großen Einfluss der Sozialpartner auf die Beschäftigungspolitik sowie die Lohn- und Arbeitsbedingungen aus.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Staat per Gesetz in die Tarifautonomie eingreift und einen Arbeitskampf beendet, was auch schon mehrfach passiert ist.

Der dänische Arbeitsmarkt ist gekennzeichnet durch eine geringe gesetzliche Regulierung und eine hohe Freiheit für die Sozialpartner.

Die Arbeitgeber haben in diesem System eine starke Position Es gibt in Dänemark z.B. keinen gesetzlichen Mindestlohn. Des Weiteren gibt es keine, für jeden zugängliche, Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Arbeitsgericht behandelt nur Verfahren, bei denen es Streitpunkte zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen geht.

Ist ein Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, gilt dessen gültiger Tarifvertrag für dieses Unternehmen.

Tarifverträge

Das dänische Modell basiert darauf, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in starken Verbänden organisiert sind, die ihre Mitglieder auf breiter Basis vertreten und die Tarifverträge verhandeln. 82% der dänischen Arbeitnehmer waren Ende 2020 laut dänischem Arbeitgeberverband DA von einem Tarifvertrag umfasst. Ist ein Unternehmen von einem Tarifvertrag umfasst, gilt dieser für alle Arbeitnehmer.

Der Staat hält sich so weit wie möglich aus der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen heraus, solange die Arbeitsmarktparteien in der Lage sind, eventuelle Probleme auf eine angemessene Weise selbst zu lösen.

Zusammenarbeit von Sozialpartnern und Staat

Die Zusammenarbeit der Sozialpartner ist eine Zusammenarbeit zwischen Staat, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerorganisationen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die gesamte Arbeitsmarktpolitik. Dies gilt auch für die Bereiche, die gesetzlich geregelt sind, z. B. Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Urlaubsgesetz usw.


Hoher Organisationsgrad - Gewerkschaften

Damit ein Tarifvertragssystem wie das dänische funktioniert, ist ein hoher Organisationsgrad erforderlich. Das heißt, je mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied der jeweiligen Verbände und Organisationen sind, desto mehr Personen und Fachgruppen unterliegen einem Tarifvertrag. Der einzelne Mitarbeiter kann seine Rechte in Dänemark ohne Gewerkschaft nur schwer durchsetzen. Der Organisationsgrad in Dänemark beträgt laut Danmarks Statistik im Dezember 2021 rund 66%.
Die Gewerkschaften sind, im Gegensatz zu Deutschland, als Fachgewerkschaften organisiert und nicht als Industriegewerkschaft. Somit gibt es in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften, da die Arbeitnehmer in der jeweiligen, ihrer Berufsausbildung entsprechenden Gewerkschaft, Mitglied sind. Bei Verhandlungen schließen sich die Gewerkschaften oft zu einem Kartell zusammen, um gemeinsam zu verhandeln.

Zwischen dem Dänischen Arbeitgeberverband (DA) und dem Gewerkschaftsbund (FH) ist ein genereller Manteltarifvertrag über das Verhältnis zwischen den Tarifpartnern auf dem dänischen Arbeitsmarkt abgeschlossen worden.

Der Manteltarifvertrag enthält unter anderem Bestimmungen über

  • das Recht des Arbeitgebers zur Leitung und Verteilung von Arbeit
  • das Recht zur Durchführung von Arbeitskämpfen, z. B. Streik, Blockade, Sympathiestreik, Aussperrung und Boykott
  • die Friedenspflicht, das heißt, dass es nicht erlaubt ist, die Arbeit niederzulegen, solange ein Tarifvertrag in Kraft ist
  • die Rolle der Vertrauensleute sowie die Kündigung von Arbeitnehmern und Vertrauensleuten
  • die Dauer und die Kündigungsbedingungen von Tarifverträgen
  • Verstöße gegen Tarifverträge, die vor das Arbeitsgericht gebracht werden können

Flexicurity

Beim dänischen Modell wird oft von der sogenannten Flexicurity gesprochen.

Flexicurity setzt sich zusammen aus den Wörtern Flexibility (Flexibilität) und Security (Sicherheit). Es bedeutet im Wesentlichen, dass eine hohe Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zusammentrifft mit einem relativ hohen Grad der Absicherung bei Arbeitslosigkeit.
In Dänemark ist es z.B. völlig normal, dass ein Arbeitnehmer viele verschiedene Anstellungen in seinem Lebenslauf aufweist. Dänen wechseln generell häufiger den Arbeitsplatz als z.B. Deutsche.

Arbeitslosenversicherung

Die Mitgliedschaft in einer dänischen Arbeitslosenversicherung ist freiwillig. Der Beitrag wird nicht über den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und bezahlt, sondern der Arbeitnehmer zahlt ihn selber.

Weitere Informationen findet man unter:

www.star.dk (dänische Arbeitsmarktdirektion)

www.da.dk (Dänischer Arbeitgeberverband)

www.fho.dk (Dänischer Gewerkschaftsbund)

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
Telefonzeiten/Terminvereinbarung: Montag-Donnerstag von 8.00-16.30 und Freitags von 8.00-15.00 Uhr