Flaggengesetz in Dänemark
Das dänische Flaggengesetz bestimmt:
- Der Dannebrog ist die Reichsflagge.
- Der Dannebrog als „splitflag“ ist dem Königshaus und Behörden vorbehalten
- Es ist verboten, ausländische Flaggen zu hissen; das gilt sowohl für Nationalflaggen als auch regionale Flaggen, wie die Flaggen amerikanischer Bundesstaaten oder die Flagge Kataloniens etc.
- Das vorgenannte Verbot umfasst nicht die finnische, färöische, grönländische, norwegische, schwedische, isländische und deutsche Flagge.
- Das Verbot gilt nicht für Flaggen internationaler Zusammenschlüsse wie die Vereinten Nationen oder die Europäische Union.
- Auslandsvertretungen dürfen mit ihrer Nationalflagge flaggen.
- Verstöße werden mit Bußgeld bestraft.
- Der königliche Erlass vom 21. Dezember 1833 ist aufgehoben.
- Das Gesetz gilt nicht in Grönland und auf den Färöer.
- Das Justizministerium oder die Polizei können Ausnahmen zulassen.
Detaillierte Informationen erhält man beim dänischen Justizministerium www.justitsministeriet.dk.
News
15.01.2025
Regionskontor & Infocenter am 17.01.2025 geschlossen
15.01.2025
Projektkoordinator (m/w/d) für die Kulturvereinbarung Sønderjylland-Schleswig
14.01.2025
Bundestagswahl 2025 - Deutsche in Dänemark
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de