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Flaggengesetz in Dänemark

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Das dänische Flaggengesetz bestimmt:

  • Der Dannebrog ist die Reichsflagge.
  • Der Dannebrog als „splitflag“ ist dem Königshaus und Behörden vorbehalten
  • Es ist verboten, ausländische Flaggen zu hissen; das gilt sowohl für Nationalflaggen als auch regionale Flaggen, wie die Flaggen amerikanischer Bundesstaaten oder die Flagge Kataloniens etc.
  • Das vorgenannte Verbot umfasst nicht die finnische, färöische, grönländische, norwegische, schwedische, isländische und deutsche Flagge.
  • Das Verbot gilt nicht für Flaggen internationaler Zusammenschlüsse wie die Vereinten Nationen oder die Europäische Union.
  • Auslandsvertretungen dürfen mit ihrer Nationalflagge flaggen.
  • Verstöße werden mit Bußgeld bestraft.
  • Der königliche Erlass vom 21. Dezember 1833 ist aufgehoben.
  • Das Gesetz gilt nicht in Grönland und auf den Färöer.
  • Das Justizministerium oder die Polizei können Ausnahmen zulassen.

Detaillierte Informationen erhält man beim dänischen Justizministerium www.justitsministeriet.dk.