Vermummungsverbot
In Dänemark stellt das Strafgesetzbuch die Bedeckung des Gesichtes in der Öffentlichkeit generell unter Strafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Bedeckung des Gesichtes einem anerkennungswürdigen Zweck dient. Seit dem 01.08.2018 gilt dieses „Vermummungsverbot" nicht mehr nur auf Versammlungen und Veranstaltungen, sondern generell an allen öffentlich zugänglichen Orten.
Man darf auch Gegenstände, die der Bedeckung des Gesichtes dienen, nicht mitführen, es sei denn, das ganze dient eben einem anerkennungswürdigen Zweck.
Quelle:
LBK nr 1156 af 20/09/2018 Gældende
(Straffeloven)
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