Vermummungsverbot
Inhalt
In Dänemark stellt das Strafgesetzbuch die Bedeckung des Gesichtes in der Öffentlichkeit generell unter Strafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Bedeckung des Gesichtes einem anerkennungswürdigen Zweck dient. Seit dem 01.08.2018 gilt dieses „Vermummungsverbot" nicht mehr nur auf Versammlungen und Veranstaltungen, sondern generell an allen öffentlich zugänglichen Orten.
Man darf auch Gegenstände, die der Bedeckung des Gesichtes dienen, nicht mitführen, es sei denn, das ganze dient eben einem anerkennungswürdigen Zweck.
Quelle:
LBK nr 1156 af 20/09/2018 Gældende
(Straffeloven)
News
16.01.2026
Die Internetseite prof-dr-abc.com wird geschlossen
16.01.2026
EWR 2025 und Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig 2026
07.01.2026
Beratungsnachfrage leicht gefallen
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de
