Dänischunterricht für Grenzpendler
In Dänemark steht Ausländern, die nach Dänemark ziehen, kraft Gesetzes Dänischunterricht über die Kommune zu.
Dieses Gesetz stellt Grenzpendler den oben angeführten Personen gleich. Grenzpendler haben also ebenfalls Anspruch, an diesem Unterricht, zu den in der betreffenden Kommune geltenden Bedingungen, teilzunehmen.
Voraussetzungen
- Man muss entweder Grenzpendler als Arbeitnehmer oder
- selbständiger Gewerbetreibender sein
Diese Regeln finden sich im „Lov om danskuddannelse til voksne udlændinge m.fl.”.
Die Grenzpendlereigenschaft ist u.U. nachzuweisen, z.B. durch Vorlegen einer dänischen Steuerkarte (Forskudsopgørelse).
Zuständige Kommune
- Bei Arbeitnehmern ist die Kommune zuständig, in der der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Dies ist regelmäßig die Kommune, die auf der dänischen Krankenversichertenkarte (det særlige sundhedskort), angegeben ist.
- Bei selbständigen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist es die Kommune, in der das Gewerbe ansässig ist.
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