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Arbeitsmarkt in Deutschland

Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist sehr stark gesetzlich reguliert. Das Arbeitsverhältnis ist im Wesentlichen im bürgerlichen Recht verankert. Darüber hinaus gibt es viele Schutzvorschriften und natürlich das Europäische Recht, das z.B. der Arbeitszeitrichtlinie entspringt. Besonders der Kündigungsschutz ist sehr stark gesetzlich geregelt. So hat der Arbeitgeber z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen keine freie Auswahl, wen er kündigt, sondern muss strenge Vorschriften beachten, wie z.B. Regeln zur Sozialauswahl. D.h., er muss die Mitarbeiter kündigen, die aufgrund ihres sozialen und familiären Umfeldes am wenigsten von der Kündigung benachteiligt sind. Auch für Behinderte gelten besondere Regeln.

Es gibt eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit auf allen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht. Der Weg zum Arbeitsgericht steht jedem offen. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichtes sind Teil des Arbeitsrechts. Hinzu kommen die Europäischen Vorschriften, wie z.B. die Arbeitszeitrichtlinie.

Den Sozialpartnern steht es frei, Tarifverträge zu verhandeln. Das Recht, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren ist im deutschen Grundgesetz verankert. Genauso organisieren sich die Arbeitgeber in Arbeitgeberverbänden.

Wenn die Mitarbeiter das möchten, muss ein Betriebsrat gewählt werden. Dessen Rechte sind umfassend in einem eigenen Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Der Staat kann in Deutschland nicht gesetzlich in Tarifkonflikte eingreifen. Dies können nur die Arbeitsgerichte, wenn sie von mindestens einer Konfliktpartei angerufen werden.

Tarifverträge

Tarifverträge werden einzig von den Tarifpartnern verhandelt und gelten grundsätzlich nur für Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb. Es ist jedoch üblich, dass die Arbeitgeber alle im Unternehmen nach Tarif bezahlen. Es verhandeln im Regelfall eine Gewerkschaft mit einem Arbeitgeberverband. Tarifverträge gelten teilweise regional, z.B. nur in einem Bundesland.

Manche Firmen haben auch Haustarifverträge verhandelt, wie z.B. Volkswagen.

Tarifverträge können von einem Arbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt werden, entweder vom Landesminister für das Bundesland oder vom Bundesarbeitsminister für die Bundesrepublik.

Die Sozialpartner und der Staat

Die Sozialpartner nehmen großen Einfluss auf die Politik und somit auf staatliches Handeln. Sie wirken in der Vorbereitung von Gesetzgebung mit und werden im Anhörungsverfahren gehört.

Organisationsgrad und Gewerkschaften

Der Organisationsgrad in Deutschland lag Ende 2018 laut Bundeszentrale für politische Bildung bei ca. 15%.  Er ist damit deutlich geringer als z.B. in Dänemark. Manche Branchen sind gut organisiert, manche weniger. Traditionell ist die Metall- und Elektrobranche sehr gut organisiert, was in diesem Bereich zu sehr guten Arbeitsbedingungen und Tariflöhnen geführt hat. In schlecht organisierten Bereichen, wie dem Service, ist es genau umgekehrt.

Arbeitsmarktmobilität

Die Arbeitnehmer in Deutschland sind weniger flexibel bezüglich der Arbeitsplatzmobilität als in Dänemark. In Deutschland gilt es nach wie vor als Manko, wenn man sehr viele verschiedene Arbeitsverhältnisse in seinem Lebenslauf aufweist. Die Arbeitnehmer legen sehr viel Wert auf Stabilität und Kontinuität in ihren persönlichen Verhältnissen. Dies ist häufig auch unabdingbar, um bei Banken als kreditwürdig angesehen zu werden.

Noch heute ist es in Deutschland nicht unüblich, dass 30 oder gar 40-jährige Dienstjubiläen begangen werden. Die Arbeitgeber begrüßen dies ebenfalls, da Mitarbeiterbindung und Kontinuität für Stabilität sorgen und langjährige Mitarbeiter besondere Erfahrungen einbringen.

Hinzu kommt, dass auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine höhere Spezialisierung besteht als in Dänemark.

Die Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland, wie alle anderen Sozialversicherungen auch, für Arbeitnehmer obligatorisch. Beamte sind nicht versichert. Selbständige können sich auch freiwillig nicht versichern. Die Beiträge werden von den Krankenkassen eingezogen. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit mitsamt ihren regionalen Agenturen für Arbeit, eine Bundesbehörde. Diese ist generell zuständig für alle Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Zahlung von Arbeitslosengeld.

Weitere Informationen:

www.dgb.de   Deutscher Gewerkschaftsbund

www.bda.de   Bundesverband der Arbeitgeber

www.bpa.de   Bundeszentrale für politische Bildung

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