Arbeit auf Abruf
Inhalt
Am ehesten kann man die Beschäftigungsform „Arbeit auf Abruf" gem. § 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) mit der Beschäftigungsform „løsvikar" in Dänemark vergleichen.
Die eigentliche Anstellungsform „løsvikar" gibt es in Deutschland nicht. Hier besteht die Möglichkeit, Teilzeitverträge abzuschließen, jedoch nur mit fest vereinbarter Stundenzahl. Ist keine Stundenzahl vereinbart, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart und sind zu bezahlen.
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer eine Beratung zum Bereich des Arbeitsrechtes bei ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt einholen sollten.
News
12.12.2025
Regionskontor & Infocenter am 16.12. geschlossen
11.12.2025
Drittes Treffen des deutsch-dänischen Grenzgremiums
08.12.2025
Jahresabschluss mit gemischten Gefühlen
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de
