Der Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag in Deutschland
Die deutschen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio haben den Auftrag, Programm in hoher Qualität zu bieten, welches informiert, bildet und unterhält. Die Finanzierung über obligatorische Beiträge soll sicherstellen, dass alle freien Zugang zu Informationen haben und eine Berichterstattung jenseits politischer oder ökonomischer Interessen ermöglichen.
Was kostet der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag kostet monatlich 17,50 € (Stand Juni 2016) pro Hausstand.
Wer muss Rundfunkbeitrag zahlen?
Seit 2013 gilt eine einfache Regel: Ein Beitrag pro Hausstand. Die Anzahl empfangsbereiter Geräte (TV, Radio, Computer) spielt somit keine Rolle. Nur Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet zu zahlen. Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt, muss nur eine Person den Rundfunkbeitrag zahlen. DSeparate Beiträge können jedoch fällig werden für Ferienwohnungen und besondere Wohnformen.
Wie melde ich mich an?
Auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de findet man weitere Informationen, sowohl Hintergrundinformationen als auch die Möglichkeiten der Anmeldung. Hier findet man alle Formulare zur Anmeldung und zu Änderungen sowie die erforderlichen Anträge auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung.
Die Anmeldung kann sowohl online als auch auf ausgedruckten Formularen erfolgen. Die Formulare sind auch bei Behörden zu finden, häufig in Bürgerbüros. Die ausgefüllten Anmeldeformulare müssen zusammen mit eventuellen Anträgen und Nachweisen an folgende Adresse.
Änderungen, Befreiung oder Abmeldung
Adressenänderungen, Änderung der Bankverbindung oder Namensänderungen können „online“ oder schriftlich mitgeteilt werden. Die Formulare dazu können unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden oder man findet sie bei Behörden, oft dem Bürgerbüro.
Es ist möglich, unter gewissen Umständen und beim Erhalt gewisser Leistungen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gewährt zu bekommen. Dies gilt auch für Menschen mit einem Behinderungsgrad, die teilweise reduzierte Beiträge zahlen. Abmeldungen und Befreiungsanträge müssen schriftlich erfolgen.
Studenten
Studenten, die BaföG oder Su erhalten, können eine Befreiung als Härtefall beantragen. Damit SU wie BaföG angerechnet wird muss SU-styrelsen auf dem Antragsformular bestätigen, dass das SU aufgrund einer berechneten bedürftigkeit gewährt wird.
Kontakt
Weitere Informationen findet man unter www.rundfunkbeitrag.de
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