Melderecht
In Deutschland ist ein Wohnsitz grundsätzlich zu melden, auch hier sind Fristen einzuhalten. Man hat dann u.U. einen Hauptwohnsitz und ein bis mehrere Nebenwohnsitze, die auch als solche registriert werden. Genaue Informationen erhält man z.B. bei der deutschen Botschaft in Kopenhagen, sowie bei jeder Meldebehörde. In Schleswig-Holstein sind dies die Ämter.
Achtung: manche Kommunen in Deutschland erheben eine Zweitwohnungssteuer!
Grenzüberschreitend
Hat man einen Wohnsitz in beiden Ländern, so ist man mit einem dänischen Wohnsitz in Dänemark gemeldet sowie einem Hauptwohnsitz in Deutschland. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man zwei erste Wohnsitze oder zwei Hauptwohnsitze hat. Die Behörden müssen im Einzelfall den Wohnort bestimmen. Im Bereich der Sozialversicherung bestimmt die Kriterien die EU-Verordnung 883/2004 und im Bereich der Steuern das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen. Auch sind einige Urteile des Europäischen Gerichtshofes zu beachten.
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Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de