Wichtiges Informationen vor Umzug nach Deutschland und/oder Hauskauf
Beim Umzug nach und/oder beim Hauskauf in Deutschland sind verschiedene Themenbereiche zu beachten, die im nachfolgenden erläutert werden. Die Informationen richten sich nur an Bürger mit dänischer Staatsbürgerschaft (oder eines anderen Mitgliedsstaates außer Deutschlands).
Aufenthalt
Alle EU-Bürger haben nach der Aufenthaltsrichtlinie der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht in jedem Mitgliedsland. Dieses Recht wird nicht verliehen, es wird nicht erteilt und es ist grundsätzlich von jeglicher Dokumentation unabhängig. Jegliche vorgeschriebene Dokumentation hat somit lediglich deklaratorischen Charakter, d.h., sie bescheinigt nur ein Recht, das sowieso besteht. Aus diesem Grund hat Deutschland die ehemals geforderte Freizügigkeitsbescheinigung, in Dänemark „registreringsttest“ genannt, abgeschafft.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für EU-Bürger nicht relevant. Einen rechtmäßigen Aufenthalt hat man aufgrund verschiedener Aufenthaltsgründe.
Bei jeder Beantragung von Sozialleistungen muss die zuständige Behörde im Einzelfall prüfen, ob ein rechtmäßiger Aufenthalt besteht.
Aufenthaltsgründe gemäß Richtlinie sind sinngemäß: Arbeitnehmer, Selbständiger, Rentner, Studenten, Selbstversorger oder Familienangehöriger der vorgenannten.
Hat man seinen Wohnsitz in Deutschland genommen, muss man ihn innerhalb 14 Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dieses befindet sich in Schleswig-Holstein beim zuständigen Amt oder bei Städten im Rathaus. Dazu ist ein gültiger Pass und eine Wohnungsbescheinigung vom Vermieter mitzubringen. Genauere Informationen sollte man im Vorfeld bei der Meldebehörde anfordern.
Diese Personen haben ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger, sie werden zum klassischen Grenzpendler von Deutschland nach Dänemark. Sie sind grundsätzlich in Dänemark sozialversichert und erhalten in Deutschland Sachleistungsaushilfe. Arbeitet der Arbeitnehmer auch in Deutschland, wird er u.U. sozialversicherungspflichtig in Deutschland, dann fällt er wieder unter die Gruppe „Arbeitnehmer in Deutschland“.
Efterlønner gelten als Arbeitnehmer in Dänemark.
Wer Arbeitnehmer in Deutschland ist und nach Deutschland umzieht, hat ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer. Dieser Status verleiht die weitestgehenden Rechte. Diesen Status behält man auch, wenn man in Elternzeit geht und wenn man Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhält.
Beamte erhalten ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer. Diese Personengruppe sollte bereits eine private Krankenversicherung haben.
Diese Personengruppe erhält ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger. Sie sind in Dänemark sozialversichert, selbst wenn sie Teile ihrer Tätigkeit in Deutschland erbringen. Bei dieser Personengruppe kann dann bei der Besteuerung der Besoldung die Staatsbürgerschaft eine Rolle spielen.
Diese Personengruppe hat ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger. Fällt die Selbstversorgung weg, bestehen in Deutschland während der ersten fünf Jahre keine Ansprüche auf Leistungen. Sie unterliegen den dänischen Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung. Falls eine freiwillige Arbeitslosenversicherung in Dänemark besteht, ist diese ausnahmsweise in Deutschland als Versicherungszeit anzuerkennen.
Selbständige haben ein Aufenthaltsrecht als Selbständige. Ihre Rechte sind ebenso ausgeprägt wie die der Arbeitnehmer. Sie unterliegen der deutschen Sozialversicherung. Selbständige können sich in Deutschland nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. (es gibt wenige Ausnahmen, die hier nicht relevant sind). Selbständige können in Deutschland rentenversicherungspflichtig sein und sind immer krankenversicherungspflichtig. Sie müssen sich selbst um die Krankenversicherung kümmern. Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder bei einer privaten Krankenversicherung. Eine umfangreiche Beratung durch unabhängige Institutionen wie die Verbraucherzentrale ist vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung geboten. Die einmalige Entscheidung für die private Krankenversicherung führt in den meisten Fällen zum Wegfall der Möglichkeit, in Deutschland je wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
Rentner erhalten ein Aufenthaltsrecht als Rentner mit ausreichenden Mitteln. „Folkepension“, „Førtidspension“,“ ATP“ und „Tjenestemandspension“ werden in Dänemark besteuert, da es sich um Zahlungen aus dem Sozialversicherungssystem handelt.
Private Pensionen, darunter auch die Arbeitsmarktpension, werden ebenfalls in Dänemark besteuert, da diese Personen in Dänemark gewohnt haben.
Sie können das Gesundheitssystem in Deutschland nutzen und erhalten Sachleistungen zu Lasten Dänemarks. Sie erhalten eine Urkunde S1 (ehemals E 121) von Udbetaling Danmark-International Sygesikring, die sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse abgeben. Im Gegenzug erhalten sie eine deutsche Krankenversicherungskarte. Geldleistungen wie z.B. Pflegegeld, stehen ihnen in Deutschland nicht zu, da ein Anspruch auf Geldleistungen nur aus Dänemark besteht. Ruhestandsbeamte fallen ebenfalls unter die Regeln für Rentner.
Die Renten werden in dem Land besteuert, das sie auszahlt, also die deutsche Rente in Deutschland. Diese Personen sind in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung zu versichern. Dabei sind Beiträge auch von dänischen Renten zu entrichten. Die Renten werden vergleichbaren deutschen Renten gleichgestellt und die Beiträge dementsprechend erhoben. Dies kann zu hohen Beitragslasten führen, da in Dänemark die Besteuerung vorgenommen wird und die deutschen Beiträge zusätzlich zu Buche schlagen. Hier ist eine gründliche Beratung vor einem Umzug einzuholen, da unter Umständen ein Rentenverzicht sinnvoll sein kann.
Studenten haben ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger. Im Regelfall wird ein Dokument S 1, ausgestellt von Udbetaling Danmark, bei der deutschen Krankenkasse vorgelegt, worauf hin eine deutsche Versichertenkarte ausgestellt wird. Bis zum 25. Lebensjahr ist dies möglich, dann müssen sich Studenten selbst versichern. Studenten, die nicht gleichzeitig Arbeitnehmer sind, sind im Regelfall in dem Land sozialversichert, aus dem sie ihre Versorgungsgrundlage beziehen. Diese Studenten sollten vor einem Umzug mit ihrer A-Kasse Verbindung aufnehmen, da in Deutschland kein Anspruch auf Arbeitslosengeld für ehemalige Studenten besteht. Eine Regelung wie die „Dimittendreglen“ gibt es in Deutschland nicht.
Diese Studenten haben ein Aufenthaltsrecht als Studenten mit ausreichenden Mitteln. Im Regelfall wird ein Dokument S 1, ausgestellt von Udbetaling Danmark, bei der deutschen Krankenkasse vorgelegt, worauf hin eine deutsche Versichertenkarte ausgestellt wird. Bis zum 25. Lebensjahr ist dies möglich, dann müssen sich Studenten selbst versichern. Studenten, die nicht gleichzeitig Arbeitnehmer sind, sind im Regelfall in dem Land sozialversichert, aus dem sie ihre Versorgungsgrundlage beziehen.
Ein Selbstversorger hat ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger. Er hat ausreichende Mittel, sich selbst zu versorgen. Dies kann Vermögen sein, aber auch z.B. ein Grenzpendler nach Dänemark, der dort Einkommen aus Arbeit oder als Selbständiger erzielt. Wer nicht einen sozialversicherungsrechtlichen Status als Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter oder Rentner in Dänemark hat, also z.B. ein Privatier, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung und muss sich kranken- und pflegeversichern.
Familienangehörige haben ein Recht auf Aufenthalt aufgrund ihrer Eigenschaft als Familienangehörige aller anderen in der Aufenthaltsrichtlinie genannten Personen. Die Aufenthaltsrichtlinie enthält genaue Definitionen, wer ein Familienmitglied oder eine nahesthende Person ist. Hier ist hinzuzufügen, dass Deutschland bei Lebenspartnern auf einen Trauschein besteht.
Arbeitslose verlieren grundsätzlich ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie nach Deutschland ziehen! Sie haben dort einen Aufenthalt als Selbstversorger. Unter Umständen kann man von der Regel Gebrauch machen, sich mit dänischem Arbeitslosengeld für bis zu 3 Monate zur Arbeitssuche nach Deutschland zu begeben. Dies ist doch üblicherweise nicht mit einem Umzug verbunden, da man sich bei vorgenannter Regelung am letzten Arbeitstag der Dreimonatsperiode bei seinem Jobcenter zurück- melden muss, da man sonst alle Ansprüche verliert.
Zieht man tatsächlich nach Deutschland um, kehrt nicht nach drei Monaten nach Dänemark zurück, hat man in Deutschland vorläufig keinerlei Ansprüche.
Steuern für Alle
Jeder in Deutschland erhält eine persönliche Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Diese Nummer gilt nur für Steuerangelegenheiten. Diese ist individuell, ähnlich der CPR-Nummer, aber man kann daraus keine Daten ableiten und sie ist zufällig generiert und sehr umfangreich.
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland nimmt, wird in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Deutschland das Globaleinkommen besteuert. Gleichzeitig kann in Dänemark eine beschränkte Steuerpflicht bestehen.
Arbeitseinkommen in Dänemark, ATP, Folkepension, Førtidspension, Efterløn, Betriebsrente, Fleksydelse, Krankengeld, Ressourceforløbsydelse usw. werden weiterhin in Dänemark besteuert.
Dänemark besteuert verschiedene Vermögenswerte bei einem Wegzug aus Dänemark.
Hierzu sollte bei Bedarf immer eine Beratung bei einem Steuerberater in Deutschland und einem „Revisor“ in Dänemark in Anspruch genommen werden.
Erben – Erbrecht und Erbschaftssteuern
Ein Umzug ins Nachbarland hat Auswirkungen auf das Erbrecht und das Erbschaftssteuerecht.
Wer umziehen möchte muss sich unbedingt vorher genau erkundigen, welche Auswirkungen ein Umzug für ihn hat.
Dänemark hat die Europäische Erbrechtsverordnung nicht angenommen. Es muss somit im Einzelfall geprüft werden, welches Recht im Einzelfall gilt.
Das dänische Erbschaftssteuerrecht unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Steuerrecht. Man muss davon ausgehen, dass bei der Anwendung dänischen Erbschaftssteuerrechtes wesentlich höhere Steuern anfallen als in Deutschland. Dies liegt vor allem an den wesentlich niedrigeren Freibeträgen.
Das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen enthält die Regeln zum Erbschaftssteuerrecht. Dennoch sollte immer ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
Hauskauf
In Deutschland darf jeder geschäftsfähige EU-Bürger ein Haus kaufen, hier gibt es keine Einschränkungen
Die Finanzierungsmodelle in Deutschland unterscheiden sich teilweise wesentlich von den in Dänemark üblichen. Im Regelfall werden Annuitätskredite einer Bank eingesetzt, auch Hypothekendarlehen sind üblich, diese haben jedoch aufgrund der niedrigen Zinsen an Bedeutung verloren. Abtragsfreie Kredite sind in Deutschland unüblich. Die Absicherung erfolgt über Hypotheken und Grundschuldeintragung zu Gunsten der Bank im Grundbuch.
Nebenkosten
Die Nebenkosten beim Hauskauf sind in Deutschland deutlich höher als in Dänemark. Sie bestehen aus Maklerkosten des Käufers, Grunderwerbssteuern, Notargebühren und Gerichtskosten. In Schleswig-Holstein muss mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 12% des Kaufpreises gerechnet werden.
Eine derartige Steuer gibt es in Deutschland nicht.
Die Maklerkosten werden von Käufer und Verkäufer getragen, sie können variieren, üblich sind 3,5% für den Käufer.
Diese Steuer fällt bei jedem Grunderwerb an, bei Bestandsgebäuden auf den Kaufpreis, bei Neubau nur auf das Grundstück. In Schleswig-Holstein beträgt die Steuer 6,5% des Kaufpreises.
An die Kommune ist eine jährliche Grundsteuer zu entrichten. Der Verkäufer kann diesen Betrag genau benennen. Zurzeit, Stand Februar 2021, ist eine umfangreiche Grundsteuerreform in Bearbeitung.
Wohnung mieten
In Deutschland ist es eher üblich Wohnraum zu mieten als in Dänemark, es stehen auch mehr Wohnungen zur Verfügung; nichts desto trotz hat die Urbanisierung und andere Faktoren auch hier zu einer Wohnraumverknappung geführt, vor allem in Städten und Zentren. Wohnungen findet man am besten über Immobilienportale.
Es werden üblicherweise 3 Monatsmieten Kaution verlangt, die vom Vermieter nachweislich festzulegen sind und am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden.
Die Kaltmiete beschreibt die reine Miete, eine Warmmiete wäre inklusive Heizung.
Die Nebenkosten werden häufig bereits als zweite Miete bezeichnet. Sie beinhalten z.B. Grundsteuern, Wartung, Hausmeisterkosten, Straßenreinigung, Grundsteuern, Schornsteinfeger etc. und werden monatlich vorausgezahlt und jährlich, oft mit zeitlicher Verzögerung, abgerechnet.
Die Verbrauchskosten beinhalten Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Öl, Müll etc. Die Verträge schließt der Mieter mit den Versorgern meist selbst ab.
In Deutschland gibt es verschiedene Mietervereinigungen, bei denen Mieter Mitglied werden können. Dort können Mieter Unterstützung bei Streitigkeiten mit dem Vermieter erhalten. Auch Mietrechtschutzversicherungen gibt es.
Kraftfahrzeuge (Abgaben / Versicherung/ Registrierung)
Wer nach Deutschland zieht, muss sein Kraftfahrzeug innerhalb von 14 Tagen ummelden, dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands. Einige Städte oder untere Landesbehörden können dem Bürger eine Einhaltung dieser Frist gar nicht anbieten, so dass mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss.
Die dänische Hauptuntersuchung sollte anerkannt werden. Das Fahrzeug muss nur zum „TÜV“ (Dies können auch andere Unternehmen sein, der Name „TÜV“ ist in Deutschland allgemeiner Sprachgebrauch für die Hauptuntersuchung), wenn die Untersuchung nach deutschem Recht fällig wäre. Bei privaten PKW z.B. erstmals 3 Jahre nach Neuzulassung und dann alle zwei Jahre.
Es sollten die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorliegen, sowie das COC-Dokument (Certificate of Conformity). Das COC-Dokument muss für jedes Fahrzeug vorliegen, das in der Europäischen Union auf den Markt kommt. Nur bei sehr alten Fahrzeugen mag dieses fehlen (vor 1993)
Der Zulassungsstelle in Schleswig-Holstein ist eine Einzugsermächtigung für die Zahlung KFZ-Steuer zu erteilen. Man sollte also bereits ein deutsches Bankkonto haben, da in Dänemark der Bankeinzug eher unüblich ist. Ebenso ist eine Versicherungsbescheinigung und ein Pass mitzubringen.
KFZ-Steuer
Diese ist jährlich fällig und wird per Lastschrifteinzug eingezogen. Zuständige Behörde ist der Zoll.
Die KFZ-Versicherung in Deutschland kennt drei Stufen, während man in Dänemark nur zwei kennt. Zwischen Haftpflichtversicherung (obligatorisch) und Vollkaskoversicherung (freiwillig) findet sich noch die Teilkaskoversicherung (freiwillig).
Zu den Leistungen beraten die Versicherungsunternehmen.
Verschiedenes
CPR-Nummer
In Deutschland gibt es keine CPR-Nummer. Man muss mit sehr vielen verschiedenen Nummern arbeiten.
Melderecht
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland genommen hat, muss diesen innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Amt oder auf dem Rathaus anmelden. Es ist eine Wohnungsbescheinigung des Vermieters vorzulegen sowie ein Pass. Man sollte sich vor dem Amtsbesuch informieren, was vor Ort gefordert wird.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, der jeder in seinem Einzelfalle nachzukommen hat. Die Einzelfälle wurden bereits im vorgenannten erläutert. Siehe auch unsere Seite zum Thema Krankenversicherung.
Kinderbetreuung
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Der Rechtsanspruch ist einklagbar. Zuständig ist die Wohnortkommune.
Im nördlichen Schleswig-Holstein gibt es auch Kindergärten der dänischen Minderheit. Bei Interesse kann man sich an „Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. „wenden.
Schulen
In allen Ländern Deutschlands besteht Schulpflicht. In Schleswig-Holstein gibt es eine vierjährige Grundschule, danach kommen verschiedene weiterführende Schulen in Frage. Wesentlicher Unterschied zum dänischen System ist, dass das Gymnasium bereits mit der fünften Klasse beginnt und es auch keine Klasse 0 gibt. Man kann aber auch auf anderen Schulformen ein Abitur erwerben.Im nördlichen Schleswig-Holstein gibt es auch Schulen der dänischen Minderheit. Bei Interesse kann man sich an „Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. „wenden.
Es gibt aber auch andere Privatschulen, wie z.B. die Waldorf-Schulen und kirchliche Schulen.
Kindergeld bei Umzug
Bei Bezug von Kindergeld, sollte vor einem Umzug nach Deutschland geprüft werden, ob der Anspruch auch weiterhin in dem Land besteht, aus dem bisher Kindergeld bezogen wird. Aufgrund des Wohnortwechsels kann sich die Zuständigkeit für die Zahlung des Kindergeldes ändern. Ausschlaggebend dafür, welches Land für die Zahlung von Kindergeld prioritär zuständig ist, kann unter anderem der Wohnort der Kinder, der Arbeitnehmerstatus beider Elternteile sowie das Sorgerecht sein. Daher ist hier eine individuelle Beratung erforderlich. Zahlt das falsche Land Kindergeld aus, kann dies zu hohen Rückforderungen führen. Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie in unserem Artikel auf dieser Homepage unter: Sozialversicherung – Familienleistungen – Kindergeld
Führerscheine
Die dänischen Führerscheine sind in Deutschland gültig. Man sollte vor dem Umzug den aktuellsten europäischen Führerschein haben, der noch möglichst lange gültig ist. Die Neuausstellung eines Führerscheines erfolgt nur in Deutschland.
Pass
In Deutschland besteht Ausweispflicht. Für EU-Bürger, die sich in ein anderes Mitgliedsland begeben, besteht beim Grenzübertritt immer Ausweispflicht. Es werden nur offizielle Ausweisdokumente anerkannt, keine Krankenversicherungskarten oder Führerscheine. Der Pass sollte möglichst lange gültig sein. Für Änderungen aller Art sind bei Pässen grundsätzlich die Botschaften oder Konsulate zuständig.
Haustiere (Heimtiere)
Für alle Fragen zum Import von Haustieren oder Heimtieren ist das Veterinäramt zuständig. Dies ist zu finden sie bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Es besteht beim Grenzübertritt Heimtierausweispflicht (Hunde, Katzen, Frettchen).
Für Pferde besteht Equidenpass-Pflicht.
Für Hunde besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht in Schleswig-Holstein.
Die Kommunen erheben eine Hundesteuer.
Waffen
Für Fragen zum Import oder dem Besitz von Waffen ist die Polizei zuständig.
Banken
Man sollte sich umgehend ein deutsches Bankkonto zulegen. In Deutschland ist es üblich, regelmäßige Zahlungen per Bankabruf zu bezahlen (Einzugsermächtigung). Dies wäre von einem dänischen Konto im Regelfall zu teuer. Es gibt in Deutschland Sparkassen (öffentlich-rechtlich kommunal), Genossenschaftsbanken und Privatbanken.
Private Versicherungen
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen in Deutschland und viele Produkte unterscheiden sich von denen in Dänemark. Hierzu sollte man sich von einer neutralen Stelle beraten lassen. Informationen bietet zum Beispiel die Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale.de.
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