Schulbesuch für Grenzgängerkinder in Dänemark
Inhalt
- Digitale Verwaltung in Dänemark
- CPR und CVR Nummer
- MitID und Digital Post
- Änderung von Daten im dänischen zentralen Personenregister (CPR)
- Staatsbürgerschaft
- Dänische Reisedokumente
- Gegenseitige Anerkennung von Urkunden und Dokumenten
- Sprache bei Behörden
-
Schulbesuch für Grenzgängerkinder in Dänemark
- Scheidung mit internationalem Bezug
- Umtauschzwang Führerschein
- EU Heimtierausweis
Grenzgängern stehen im Arbeitsland alle steuerlichen und sozialen Vergünstigungen zu, als ob sie in diesem Land arbeiteten.
Dies ergibt sich aus Artikel 7 (2) der Verordnung EG 492/2011.
Der Europäische Gerichtshof hat reichlich Urteile zu diesem Artikel gefällt und bestimmt, dass der Begriff „steuerliche und soziale Vergünstigung“ sehr weit auszulegen sind.
Das schließt den Schulbesuch für Grenzgängerkinder, von denen ein Elternteil in Dänemark arbeitet, ein. Ebenso schließt es den Schulbesuch und die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse an anerkannte Privatschulen mit ein.
Das Königreich Dänemark gewährt entsprechend dieser Rechtslage allen Grenzgängerkindern uneingeschränkten Zugang zum Schulsystem.
News
19.08.2025
Drittstaatsangehörige müssen aufpassen - Keine Freizügigkeit
08.08.2025
‘‘Light Houses‘‘ – Ein deutsch-dänisches Projekt auf dem NORDEN Festival in Schleswig
31.07.2025
Noch keine Idee für die Sommerferien?
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de