OK

Diese Website verwendet ausschließlich funktionsnotwendige Cookies.
Weitere Hinweise zum Datenschutz auf dieser Seite

MitID und Digital Post

MitID eignet sich für Personen, die Dänisch sprechen und digitale Lösungen bedienen können

Personen, die kein oder nur wenig Dänisch sprechen sowie Personen, die nicht in ausreichendem Umfang in der Lage sind, digitale Lösungen zu bedienen, sollten von der Beantragung von MitID absehen. Dänische Staatsbürger die im Ausland wohnen und Grenzpendler die in Dänemark arbeiten, aber im Ausland wohnen, sind nicht verpflichtet eine MitID sowie den digitalen Postkasten einzurichten. Personen die in Dänemark wohnen oder nach Dänemark übersiedeln, müssen grundsätzlich MitID und den dazugehörigen digitalen Postkasten nutzen. Es gibt jedoch, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit sich von der digitalen Kommunikation (Digital Post) befreien zu lassen. Weiteres hierzu entnehmen Sie dem Absatz „Befreiung von Digital Post“.

MitID ist ein zentrales Zugangssystem

MitID ist eine digitale Signatur und der Nachfolger der NemID.

Die MitID ist ein zentrales Zugangssystem und kann zum Einloggen in persönliche Nutzungsbereiche auf Homepages und in Apps in Dänemark genutzt werden. Darüber hinaus kann die MitID zur Legitimation bzw. digitale Unterschrift genutzt werden.

Mit MitID erhält man Zugang zu den öffentlichen digitalen Lösungen, wie z.B. zur persönlichen Steuermappe auf www.skat.dk, zu diversen Antragsformularen auf www.borger.dk oder auch zum digitalen Postkasten und dazugehörigen Apps. MitID kann auch für private Zwecke genutzt werden, wie z.B. als Zugang für das Onlinebanking bei dänischen Banken oder für den Versand und den Empfang von Dokumenten von Privatpersonen, Firmen, Versicherungen oder dem Arbeitgeber.

Die Nutzung der MitID als digitale Unterschrift ist in gleichem Umfang rechtsgültig wie eine Unterschrift per Hand.

MitID besteht aus einem dreiteiligen Zugangssystem:

  • Einem Benutzernamen (selbst festgelegt – darf keine Ähnlichkeit zur CPR Nummer aufweisen)
  • Einem 6-stelligen PIN-Code (selbst festlegen) und
  • Der MitID App auf einem Smartphone bzw. Tablet oder einem TAN-Generator

Die MitID Zugangsdaten dürfen niemals an Dritte weitergegeben werden und müssen sicher aufbewahrt werden, so dass Dritte keinen Zugang dazu haben. Außerdem sollte der PIN-code niemals notiert werden.

Die MitID sollte nur auf Endgeräten und mit Programmen verwendet werden, die regelmäßig aktualisiert werden und über ein aktuelles Antivirensystem verfügen.

Unterschied zwischen MitID und mit.dk

Fast zeitgleich mit der Einführung von MitID als Nachfolger der NemID, wurde auch ein neuer digitaler Postkasten eingeführt. Dieser nennt sich mit.dk und soll in Zukunft nicht nur als digitaler Postkasten genutzt werden können, sondern weitere Funktionen enthalten, die die digitale Kommunikation erleichtern sollen und die digitale Verwaltung weiter ausbauen. Die Begrifflichkeiten liegen sehr nah beieinander, was durchaus zu Verwirrung führen kann.

Mit.dk kann neben e-Boks und Digital Post über www.borger.dk, als zusätzlicher Zugang zu digitalen Schreiben genutzt werden. Die Nutzung ist über die Homepage von mit.dk oder über die mit.dk-App möglich.

Für weitere Informationen zu mit.dk, klicken Sie bitte auf den Link unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage von mit.dk.

www.mit.dk

Wer eine MitID beantragt, kann auch den digitalen Postkasten aktivieren 

Der digitale Postkasten, auch e-boks genannt, kann nach der Beantragung von MitID eingerichtet werden. Hierzu muss man sich aktiv in den digitalen Poskasten, z.B. über www.borger.dk einloggen und diesen aktivieren.

Bei dem digitalen Postkasten handelt es sich um ein persönliches digitales Postfach.

Wird der digitale Poskasten nicht aktiviert, kann dieser auch nicht für die digitale Kommunikation mit Behörden genutzt werden und diese senden Briefpost zu. Die MitID kann jedoch trotzdem für z.B. die Steuererklärung oder das dänische Onlinebanking genutzt werden. Sobald der digitale Poskasten aktiviert ist, senden alle Behörden ausschließlich digitale Post, z.B. von den Steuerverwaltungen, Udbetaling Danmark oder auch der Kommune. Man bekommt somit keine Briefpost mehr an seine Wohnortadresse gesandt. Es ist wichtig den digitalen Postkasten in diesem Fall im Blick zu behalten, da Fristen für z.B. Antworten auf Schrieben o.ä, verkürzt werden, da davon ausgegangen wird, dass eine digitale Antwort bzw. Reaktion schneller erfolgen kann. Um hier keine Fristen zu überscheiten und ggf. unangenehme Konsequenzen deshalb zu erleben, ist eine regelmäßige Prüfung auf neue Schreiben und ein schnelles reagieren auf solche unabdingbar.

Immer mehr Arbeitgeber nutzen den digitalen Postkasten um Lohnabrechnungen oder andere Dokumente in Verbindung mit dem Anstellungsverhältnis zuzusenden.

Alle digitalen Briefe, sind im gleichen Umfang rechtsgültig wie Schreiben in Papierform. Jeder der einen digitalen Postkasten besitzt, ist dazu verpflichtet, diesen regelmäßig auf neu eingegangene Schreiben zu kontrollieren und ggf. umgehend auf die Schreiben zu reagieren.

Der digitale Postkasten kann entweder über www.borger.dk, www.mit.dk, www.e-boks.dk oder über dazugehörige Apps eingesehen werden.

Hierfür loggt man sich mit der MitID in das System ein und erhält so Zugang zu den digitalen Schreiben im Posteingang.

Der digitale Postkasten kann auch genutzt werden, um auf Schreiben von Behörden und anderen Absendern zu antworten, schriftlich mit Behörden und anderen Adressaten in Kontakt zu treten oder Dokumente an diese zu senden.

Beantragung der MitID

Die MitID muss aktiv beantragt werden. Dies ist nur bei einem Borgerservice einer Kommune oder über die MitID App möglich. Eine Ausstellung der MitID im Rahmen einer Kontoeröffnung bei einer dänischen Bank, wie bei NemID, ist nicht mehr möglich. Möchten Sie Zugang zum Onlinebanking bei einer dänischen Bank erhalten, müssen Sie die MitID im Vorfeld über eine der oben genannten Möglichkeiten beantragen. 

Es wird empfohlen MitID auf mindestens zwei Geräten für die Nutzung zu aktivieren, damit die Nutzung und somit der Zugang zu digitalen Lösungen auch gewährleistet ist, falls eines der Geräte mal nicht funktionieren sollte oder z.B. verloren gehen sollte. Hierfür kann die App auf einem weiteren Gerät installiert und aktiviert werden oder zusätzlich zur App ein TAN-Generator genutzt werden. Weitere Informationen hierzu, finden Sie im Folgenden.

Beantragung im Borgerservice einer Kommune

Die MitID kann in einem Borgerservice einer Kommune beantragt werden. Dies ist in jedem Borgerservice in Dänemark möglich, d.h. man kann die Kommune frei wählen. Für die Beantragung muss man persönlich beim Borgerservice vorstellig werden. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel erforderlich. Informieren Sie sich hierüber bei der Kommune in der Sie die MitID beantragen möchten.

Ausländische Staatsbürger, die nicht im Folkeregister registriert sind (z.B. Grenzpendler), benötigen einen Leumundszeugen, der mit ihnen beim Borgerservice vorstellig wird. Der Leumundszeuge muss mindestens 18 Jahre alt sein, selbst eine MitID haben (seit mindestens 10 Tagen) und darf nicht öfter als 3 Mal innerhalb von 120 Tagen als Zeuge auftreten.

Als Legitimation können deutsche Staatsbürger, ihren Pass bzw. Personalausweis nutzen.

Zusätzlich ist ein Nachweis für die CPR Nummer erforderlich. Als Dokumentation für die CPR Nummer, kann z.B. folgendes vorgelegt werden:

  • eine gültige særlig sundhedskort (besondere Gesundheitskarte)
  • eine aktuelle Forskudsopgørelse vom laufenden Steuerjahr (dänische Steuerkarte),
  • eine aktuelle Årsopgørelse vom letzten abgeschlossenen Steuerjahr (dänischer Steuerbescheid)
  • ein aktueller dänischer Leistungsbescheid, aus dem die CPR-Nummer hervorgeht

Beantragung der MitID mit Pass/Personalausweis in der MitID App

Alternativ kann die MitID über die MitID App beantragt werden. Dies geht mittlerweile auch mit einem deutschen Pass oder Personalausweis. Zusätzlich benötigt man seine CPR Nummer und ein NFC-fähiges Smartphone (Iphone 7 oder neuer mit Softwareversion mindestens iOS14 / Android 9, 10, 11, 12 og 13). Man kann sein eigenes Smartphone verwenden oder ggf. eines von einem Angehörigen o.ä. nutzen. Der deutsche Pass bzw. Personalausweis muss für die Onlinenutzung geeignet sein.

Wenn folgendes Symbol auf dem Pass bzw. Personalausweis zu sehen ist, ist dieser für die Onlinefunktion geeignet:

Der Personalausweis muss zusätzlich nach dem 2. August 2021 ausgestellt worden sein, damit dieser für die Beantragung der MitID per App genutzt werden kann.

Wenn ein geeignetes Smartphone, ein deutscher Pass bzw. ein geeigneter Personalausweis und die CPR Nummer vorliegen, kann man die MitID App aus dem Appstore bzw. Google Play downloaden und auf dem Smartphone installieren. Öffnen Sie die App nach dem Installieren. Nun müssen Sie zur Verifizierung und Bestätigung Ihrer Identität den Pass bzw. Personalausweis in der App scannen und anschließend Ihr Gesicht scannen, als Abgleich mit dem Foto.

Im nächsten Schritt werden Sie gebeten einen BenutzerID (BrugerID - Benutzername) festzulegen.

Danach werden Sie gebeten anzugeben, wie Sie MitID in Zukunft nutzen möchten. De Nutzung ist entweder über die MitID App oder über einen TAN-Generator möglich.

Nutzung auf dem Smartphone, auf dem Sie die Beantragung mit Ihrem Pass bzw. Personalausweis aktuell durchführen

Sie können angeben, dass Sie die MitID auf dem Smartphone nutzen möchten, auf dem Sie gerade die Aktivierung vornehmen. Sie erhalten einen Einmalcode per SMS um damit die App auf dem Smartphone zu aktivieren und müssen dann einen eigenen 6-stelligen PIN-code festlegen, den Sie jedes Mal eingeben müssen, wenn Sie die MitID App zum entsperren nutzen. Wählen Sie daher einen Code den Sie sich gut merken können. Sie können im weiteren Verlauf festlegen, dass Sie die MitID App zukünftig mit FaceID oder Fingerabdruckscan entsperren möchten. Behalten Sie Ihren PIN-Code und Ihren festgelegten Benutzernamen dennoch gut, falls die FaceID bzw. der Fingerabdruckscan einmal nicht funktionieren sollte.

Alternativ können Sie „andre muligheder“ (Andere Möglichkeiten) in der App wählen und z.B. einen TAN-Generator bestellen oder eine MitID App auf einem anderen Smartphone oder Tablet aktivieren.

Aktivierung der App auf einem neuen/weiteren Smartphone oder Tablet

Mit der Funktion „Kopiér MitID app“ können Nutzer eine MitID-App von einem Gerät auf ein anderes kopieren. Um die App auf einem neuen Mobiltelefon oder Tablet zu aktivieren, müssen Sie die App zunächst auf das neue Gerät herunterladen, auf dem Sie die App verwenden möchten. Anschließend wird die MitID-App geöffnet, die auf dem bisher genutzten Gerät (altes Mobiltelefon oder Tablet) bereits aktiviert ist. Nun können Sie das Menü in der App auf dem alten Mobiltelefon oder Tablet öffnen. Klicken Sie auf die drei Striche oben links auf dem Bildschirm und wählen Sie dann den Punkt „Kopiér MitID app“ bzw. auf Englisch „Copy to the new MitID app“ aus. Klicken Sie auf „Næste“ oder „Next“. Sie werden nun aufgefordert, Ihren PIN-Code einzugeben oder Fingerabdruck bzw. FaceID zu verwenden, falls dies aktiviert ist. Sie erhalten dann die Meldung, dass Sie 60 Minuten warten müssen, bevor Sie die App kopieren können. Drücken Sie auf ”Ja, jeg vil gerne kopiere” oder auf Englisch ”Yes, I want to copy” und dann ”Start kopiering” oder ”Start copying”. Dann beginnt die 60-minütige Wartezeit. Während der Wartezeit kann die MitID-App geschlossen werden. Nach Ablauf der Wartezeit wird eine Benachrichtigung zugeschickt. Öffnen Sie nach Ablauf der Wartezeit die MitID-App erneut auf dem alten Mobiltelefon oder Tablet. Jetzt können Sie auf ”Vis QR-kode” auf der Seite ”Vis QR-kode og kopiér MitID til ny app“ drücken. Der PIN-code muss erneut eingegeben werden. Nun wird ein QR-Code angezeigt. Dieser ist drei Minuten lang gültig. Öffnen Sie die MitID-App auf dem neuen Mobiltelefon oder Tablet, auf dem Sie die App aktivieren möchten, und klicken Sie auf ”Kom i gang” oder auf Englisch ”Get started” auf der Seite ”Aktiver dit MitID” oder auch ”Activate your MitID”. Wählen Sie ”kopier fra anden MitID app” oder auf Englisch ”Copy from another MitID app” und drücken Sie auf ”Næste” eller ”Next”. Markieren Sie das Feld ”QR-koden er vist på den gamle app” oder ”QR code is shown on the old app” und drücken Sie auf ”Scan QR-kode” oder ”Scan QR code“. Jetzt können Sie den QR-Code auf dem alten Gerät mit der Kamera des neuen Geräts scannen, dann werden Sie aufgefordert, Ihre Benutzer-ID (Bruger-ID) einzugeben und anschließend auf „Næste“ oder „Next“ zu klicken, um Ihre Identität zu bestätigen. Sie erhalten per SMS einen temporären PIN-Code, der nun eingegeben werden muss. Drücken Sie „Næste“ oder „Next“ auf der Seite „Vælg din personlige PIN-kode“ oder auf Englisch „Choose your personal PIN code“ und erstellen Sie Ihren persönlichen PIN-Code. Drücken Sie dann „Næst“ oder „Next“, wiederholen Sie den von Ihnen gewählten PIN-Code und drücken Sie erneut „Næst“ oder „Next“.

Jetzt können Sie wählen, ob Sie sich mit Biometrie (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) authentifizieren möchten und Benachrichtigungen der MitID-App akzeptieren möchten.

Die MitID-App ist nun aktiviert und einsatzbereit. Drücken Sie „OK“.

Bestellung TAN-Generator

Wenn Sie einen TAN-Generator (Kodeviser) bestellen möchten, wählen Sie „andre muligheder“ in der App. Hiernach drücken Sie auf „vælg codeviser“. Sie werden nun gefragt ob Sie bereits einen TAN-Generator haben – wählen Sie hier „Nej, bestil kodeviser“ (wenn Sie noch keinen besitzen) und wählen Sie danach „Bestil på mitid.dk“. Sie werden nun zu der Homepage von MitID weitergeleitet und können hier den TAN-Generator bestellen. Wenn Sie den TAN-Generator per Post erhalten haben, muss dieser aktiviert werden. Wie Sie die Aktivierung vornehmen, entnehmen Sie dem Schreiben, welches Sie zu dem TAN-Generator erhalten oder unserem Video auf dieser Homepage.

Einloggen in Apps und auf Homepages mit MitID nach Aktivierung der App bzw. des TAN-Generators

Wenn Sie sich nun auf einer Homepage oder in einer App mit MitID einloggen möchten, z.B. bei borger.dk, Skat, Ihrer dänischen Bank, Ihrem digitalen Postkasten (bzw. e-boks, mit.dk) o.ä., werden Sie auf der entsprechenden Seite aufgefordert Ihren Benutzernamen (BrugerID) anzugeben und danach die MitID App zu öffnen. Jetzt geben Sie Ihren selbstgewählten 6-stelligen PIN-Code in der MitID-App an oder nutzen FaceID oder den Fingerabdruckscan (falls Sie dies festgelegt haben), zum entsperren der App an. Danach schieben Sie den „Approve“- Schieber, der in der App angezeigt wird nach rechts um das Einloggen auf der Homepage oder in der App zu vollenden (Onlinebanking, skat, borger.dk, uvm.), gehen Sie danach in die entsprechende App oder auf die Internetseite die Sie mit MitID entsperrt haben und nutzen Sie diese wie gewünscht.

Die Nutzung des TAN-Generators kann entsprechend in dem MitID-Fenster, welches sich auf der Homepage auf der Sie sich einloggen möchten öffnet, ausgewählt werden. Wählt man die Nutzung des TAN-Generators, wird man darum gebeten den Benutzernamen einzugeben gefolgt von der Aufforderung den Einschalter auf dem TAN-Generator zu drücken und den Code, der auf dem TAN-Generator angezeigt wird, in dem MitID-Fenster auf der Homepage einzugeben. Sie können die Homepage nun wie gewünscht nutzen.

Befreiung von Digital Post

Sollten Sie MitID und den dazugehörigen digitalen Postkasten haben und diesen nicht oder nicht mehr im Sinne der Nutzungsbedingungen, inklusive aller Rechte und Pflichten die damit einhergehen, nutzen können, z.B. aufgrund von sprachlichen oder gesundheitlichen Herausforderungen, besteht die Möglichkeit einer Befreiung. Die Befreiung gilt für die digitale Kommunikation über den digitalen Postkasten, d.h. dass Sie diesen nicht mehr nutzen müssen bzw. können und keine Schreiben mehr digital erhalten. Institutionen und Behörden senden Schreiben dann per Briefpost an Ihre Wohnortanschrift. Die übrige Nutzung der MitID ist hiervon grundsätzlich nicht betroffen und weiterhin möglich. Bitte beachten Sie, dass die Befreiung keine Post umfasst, die nach anderen Rechtsvorschriften mit Digital Post versendet werden muss. Hierbei kann es sich um Gehaltsabrechnungen staatlicher Arbeitgeber oder Post von Statens Uddannelsesstøtte – SU handeln. Die Ausnahmeregelung gilt auch nicht für Post, die von privaten Unternehmen, einer Bank oder Versicherung gesendet wird. Diese Absender müssen gesondert kontaktiert werden, um die Zusendung per Digital Post zu vermeiden.

Für eine Befreiung von Digital Post müssen Sie persönlich bei einem Borgerservice einer Kommune vorstellig werden. In welcher Kommune Sie die Befreiung vornehmen möchten, können Sie frei wählen. Bitte beachten Sie, dass hier in der Regel eine vorherige Terminvereinbarung bei der entsprechenden Kommune erforderlich ist. Diese ist ggf. online oder durch einen Anruf bei der Kommune Ihrer Wahl möglich. Alternativ können Sie einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen, damit diese für Sie die Befreiung von Digital Post vornehmen kann. Die bevollmächtigte Person muss ebenfalls persönlich beim Borgerservice vorstellig werden.

Wenn Sie selbst die Befreiung beantragen

Sie erhalten ein Formular zur Befreiung von Digital Post direkt bei Ihrem Termin vor Ort, von der Kommune. Dieses müssen Sie ausfüllen. Hier müssen unter anderem persönliche Daten zu Ihrer Person wie z.B. die Anschrift und die CPR Nummer angegeben werden. Des Weiteren erklären Sie, dass Sie die Befreiung wünschen und einer der folgenden Befreiungsgründe auf Sie zutrifft:

  • Ich habe eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die mich daran hindert, Digital Post zu nutzen.
  • Ich habe keinen Zugang zu einem Computer, Smartphone oder Tablet an meinem Wohn- oder Aufenthaltsort
  • Ich bin dauerhaft aus Dänemark ausgereist.
  • Ich bin nicht länger mit festem Wohnsitz oder Aufenthalt in Dänemark registriert
  • Ich kann kein Dänisch, was es schwierig macht, Digital Post zu benutzen.
  • Ich habe praktische Schwierigkeiten beim Erhalt der elektronischen ID, die den Zugang zur Digital Post ermöglicht.
  • Ich wohne in einem Gebiet, in dem es nicht möglich ist, eine Internetverbindung herzustellen (Min. 512 Kbit/s Downloadgeschwindigkeit)
  • Es wurde festgestellt, dass andere Besonderheiten vorliegen

Sie müssen hier nicht angeben, welcher der Befreiungsgründe vorliegt, sondern lediglich bestätigen, dass einer der genannten Gründe auf Sie zutrifft.

Im Weiteren können Sie dann noch angeben, ob Sie eine schriftliche Bestätigung über die Befreiung von Digital Post wünschen, ob Sie ungeöffnete Post der letzten 6 Monate aus Ihrem digitalen Postkasten per Briefpost zugesandt haben möchten und können eine andere Adresse für die Zusendung Ihrer Post angeben, falls Sie diese nicht an Ihre Wohnanschrift gesandt haben möchten. Geben Sie das ausgefüllte Formular dem Mitarbeiter der Kommune. Dieser wird die Befreiung dann vornehmen.

Wenn ein Bevollmächtigter die Befreiung für Sie beantragen soll

Sie können eine andere Person bevollmächtigen, für Sie die Befreiung von Digital Post zu beantragen.

Hierfür gibt es ein extra Formular, welches Sie bei einer Kommune erhalten oder alternativ unter www.borger.dk finden und ausdrucken. In unserem Video zur Befreiung von Digital Post finden Sie eine Anleitung zum Formular.

Füllen Sie das Formular zusammen mit dem Bevollmächtigten aus. Beachten Sie, dass unrichtige Angaben oder das Bezeugen von Dingen, über die der Zeuge keine Kenntnis hat, strafrechtliche Konsequenzen nach §163 Straffeloven (Strafgesetz) haben können. Ist das Formular ausgefüllt, kann der Bevollmächtigte, nach Terminvereinbarung, bei einem Borgerservice einer Kommune vorstellig werden und die Befreiung von Digital Post für Sie beantragen. Der Bevollmächtigte muss zusätzlich einen Nachweis für seine Identität vorlegen (z.B. Pass, Personalausweis, Führerschein). Die Kommune nimmt dann die Befreiung vor.

Alternativ zur Befreiung besteht die Möglichkeit einer anderen Person einen Lesezugang zum digitalen Postkasten zu geben. Dies kann digital von Ihnen eingerichtet werden oder alternativ bei einer Kommune durch Sie oder eine andere Person (nur mit entsprechender Vollmacht) eingerichtet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Anklicken des Links unter diesem Text. Sie gelangen auf die Homepage der öffentlichen Verwaltung in Dänemark. Geben Sie hier ins Suchfeld „Læseadgange i Digital Post“ ein.

www.borger.dk

Bei Verlassen des dänischen Arbeitsmarktes oder Wegzug aus Dänemark

Bitte beachten Sie, wenn Sie den dänischen Arbeitsmarkt verlassen oder aus Dänemark ins Ausland verziehen, dass Sie die MitID weiter nutzen können und der digitale Postkasten weiterhin aktiv ist. Es können also weiterhin Schreiben digital an Sie gesendet werden. Eine Kopie oder ein physischer Ausdruck Ihrer Dokumente in Digital Post ist generell zu empfehlen.

Weitere Informationen über MitID finden Sie unter dem Link unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage von MitID.

www.mitid.dk

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
Telefonzeiten/Terminvereinbarung: Montag-Donnerstag von 8.00-16.30 und Freitags von 8.00-15.00 Uhr