Digitale Verwaltung in Dänemark
In Dänemark ist die Digitalisierung der Verwaltung bereits in großem Umfang eingeführt worden und wird immer weiter ausgedehnt. Dazu kommt eine Zentralisierung der Behörden, so dass diese sich auch geographisch immer weiter vom Bürger entfernen. Bei vielen Behörden ist das persönliche Erscheinen von Bürgern gar nicht mehr vorgesehen. Die Digitalisierung hat in nahezu allen staatlichen und kommunalen Verwaltungsbereichen Einzug gehalten, aber auch in privatwirtschaftlichen Bereichen wie z.B. bei Banken, Pensionsgesellschaften, Versicherungen und vielen weiteren Institutionen/Firmen ist die digitale Selbstbedienung Alltag. Zentrale Elemente für die Umsetzung der Digitalisierung in Dänemark sind MitID und der dazugehörige digitale Postkasten (Digital Post/e-Boks). MitID ist ein zentrales Zugangssystem, welches für die Nutzung aller digitalen Lösungen unabdingbar ist. Der digitale Postkasten (Digital Post/e-Boks) wird automatisch bei der Beantragung von MitID eingerichtet. Ist dieser vorhanden, wird die gesamte schriftliche Kommunikation mit Behörden digital abgewickelt und keine Briefpost mehr an den Bürger versandt.
Auch andere Institutionen und Firmen können den digitalen Postkasten nutzen, wenn der Bürger dem zustimmt.
Die umfassende Digitalisierung in Dänemark führt dazu, dass auch Grenzpendler und Übersiedler sich mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.
Grenzpendler sind von der Pflicht zur Nutzung der digitalen Lösungen ausgenommen, da sie einen Wohnsitz im Ausland haben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit die digitalen Lösungen in Dänemark ebenfalls zu nutzen. Hierzu muss eine MitID und der dazugehörige digitale Postkasten (Digital Post/e-Boks) beantragt werden. Es ist jedoch davon abzuraten, diese zu beantragen, wenn man der dänischen Sprache nicht mächtig ist und/oder die digitalen Lösungen nicht selbständig bedienen kann, da dies weitreichende Konsequenzen haben kann.
Übersiedler die nach Dänemark auswandern, werden schnell feststellen, dass eine Nutzung der digitalen Lösungen in Dänemark nahezu unumgänglich ist. Hier kann eine Sprachbarriere zu zusätzlichen Herausforderungen führen.
Es gibt für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit sich von der Nutzung der digitalen Lösungen in Dänemark befreien zu lassen.
Weitere Informationen zu MitID und Digital Post finden Sie in unserem Artikel zu MitID auf dieser Homepage.
Einheitlicher Ansprechpartner in Dänemark
Die einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland sind Teil eines EU weiten Netzwerks, welches mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) eingeführt wurde und sollen vor allem Unternehmen dabei helfen, zuständige Behörden und Formulare zu finden sowie bestimmte Verwaltungsgänge online in den einzelnen EU-Ländern zu erledigen. Die einheitlichen Ansprechpartner informieren über Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen und vernetzen Verwaltungsstellen und Kammern. Der einheitliche Ansprechpartner kann auch als koordinierende Stelle bei Anträgen fungieren und soll somit dafür sorgen, dass statt des direkten Kontakts zu einzelnen Behörden nur ein Ansprechpartner benötigt wird. Die Leistungen sind kostenfrei. Der einheitliche Ansprechpartner (kvikskranken) für Dänemark ist über die englische Version der Homepage von Erhvervsstyrelsen unter www.danishbusinessauthority.dk zugänglich.
Auf der Homepage der EU-Kommission ist eine Übersicht der einheitlichen Ansprechpartner, der sogenannten „Points of Single Contact“ in anderen EU-Ländern zu finden. Ein direkter Link zu der entsprechenden Seite der EU-Kommission ist auf der Homepage von Erhvervsstyrelsen zu finden unter www.erhvervsstyrelsen.dk. Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen EU-Länder, welche Sie zu den entsprechenden einheitlichen Ansprechpartnern des gewünschten EU-Landes weiterleitet.
Beim Anklicken des jeweiligen Links unter diesem Text gelangen Sie zu der Homepage von Erhvervsstyrelsen auf Dänisch oder Englisch.
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