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Winterreifen

In Deutschland gibt es keine explizite Winterreifenpflicht, sie ergibt sich jedoch praktisch aus der Formulierung in der Straßenverkehrsordnung und der Jahreszeit. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen zu verwenden, ein bestimmter Zeitraum ist nicht festgelegt. In der Straßenverkehrsordnung wird beschrieben, was unter "winterlichen Wetterverhältnissen" zu verstehen ist: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Als Winterreifen gelten ab Produktionsjahr 2018 nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). M & S Reifen, die vor 2018 produziert wurden, dürfen bis September 2024 benutzt werden. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, es werden jedoch mindestens 4 mm empfohlen.
Bei Unfällen unter winterlichen Straßenverhältnissen, bei denen ein Kraftfahrzeug mit Sommerreifen ausgerüstet ist, ergibt sich zumindest meist eine Mitschuld.
Spikes sind in Deutschland verboten, Schneeketten sind bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h erlaubt.
Motorräder sind nicht mehr von der Regelung umfasst.
Bei Zuwiderhandlungen und Behinderungen und Gefährdung anderer drohen Bußgelder und Punkte.
Für Lastkraftwagen und Busse gibt es Sonderregeln.

Hier das Symbol:

 Quellen: www.trafikstyrelsen.dk   www.fdm.dk  www.adac.de  www.avd.de 

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