Fanhren mit Anhänger
Für den Betrieb von KFZ-Anhängern im grenzüberschreitenden Kontext gibt es einige Dinge zu beachten.
Versicherung und Anhängerkupplung
In Dänemark werden PKW- Anhänger nicht versichert. Im Gegenzug wird die Anhängerkupplung am Auto versichert.
In Deutschland wird jeder PKW-Anhänger selbst versichert, aber nicht die Anhängerkupplung am Auto.
Abreißseil
In Dänemark genügt es nicht wie in Deutschland, das Abreißseil eines gebremsten Anhängers über den Kopf der Anhängerkupplung zu hängen.
Das Abreißseil muss an einer am Zugfahrzeug befestigten Öse befestigt sein.
Gemischter Betrieb – verschieden Zulassungen
Der Betrieb eines in Deutschland zugelassenen Anhängers an einem in Dänemark zugelassenen PKW ist nicht zulässig, das gleiche gilt für den umgekehrten Fall.
Tempo 100 Zulassungen
Eine dänische Tempo 100 Zulassung gilt grundsätzlich nicht in Deutschland, das gleiche gilt für eine deutsche Tempo 100 Zulassung in Dänemark.
Bürger in Dänemark können bei dem Automobilclub FDM eine deutsche Tempo 100 Zulassung bekommen.
Bürger aus Deutschland können eine Tempo 100 Zulassung bei den dänischen „bilinspektioner“ oder „synshaller“, sozusagen dem dänischen „TÜV“ bekommen. Das Gespann muss dann aber auch den dänischen Regeln zur Hauptuntersuchung folgen.
Überführung von Anhängern / Wohnwagen
Die Bürger beider Länder kaufen hier und da einen Wohnwagen im Nachbarland. Siehe dazu unsere Informationen unter „Überführung von Fahrzeugen“.
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Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de