Rauschmittel
Alkohol
In Deutschland gelten strenge Grenzwerte bezüglich des Führens von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Rauschmitteln jedweder Art.
Alkohol
Im Allgemeinen bekannt und genannt werden oft die Promillegrenzen bei Alkohol. In Deutschland gilt ein genereller Grenzwert von 0,5 Promille. Der Wert basiert auf der Formel 1 g Alkohol pro Kilogramm Blut, wobei davon ausgegangen wird, das 1 Liter Blut 1 Kilogramm wiegt.
Bereits unter einem Wert von 0,5 Promille kann ein Verstoß vorliegen, z.B. wenn bei einem Unfall ein Promillewert von 0,3 erreicht wird.
Dabei werden die verschiedensten Fahrzeuge umfasst, für die die Regeln gelten.
Grenzwert bedeutet aber in keinem Falle, dass man mit einem Alkoholgehalt unter diesem Grenzwert „auf der sicheren Seite“ ist. Er bedeutet lediglich, dass man ab diesem Grenzwert immer zweifelsfrei fahruntauglich ist.
Für das Fahrradfahren gilt man ab 1,6 Promille als absolut fahruntauglich. Man kann sich aber ab 0,3 Promille im strafbaren Bereich befinden, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen.
Die Strafen für Alkoholfahrten sind streng und können im schlimmsten Falle mit Haft enden. Immer ist mit Bußgeldern und Fahrverboten bis zum Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Auch die berühmte MPU (Medizinisch psychologische Untersuchung), im Volksmund „Idiotentest“ genannt, droht. Diese führt immer zu sehr hohen Kosten.
Cannabis
In Deutschland ist für das Fahren unter Einfluss von Cannabis ein Grenzwert für den THC Gehalt im Blut festgelegt. Dieser beträgt 3,5 ng/ml im Blutserum. Dies soll in der Wirkung einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen.
(Achtung: Diese Werte können nicht mit den Werten in Dänemark verglichen werden, sie werden mit einer anderen Maßeinheit gemessen.)
Fahranfängern unter 21 ist das Fahren unter Cannabiseinfluss vollständig untersagt.
Die zur jeweiligen Zeit geltenden Regeln kann man unter anderem bei den großen Automobilclubs oder dem Bundesverkehrsministerium nachlesen.
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