Anerkennung dänischer Hauptuntersuchung
In Deutschland stellt sich die Frage nach der Hauptuntersuchung, vielfach vereinfacht „TÜV“ genannt nach der ursprünglichen Untersuchungsbhörde, entweder, wenn man gerade von Dänemark zugezogen ist oder aus Dänemark ein Kraftfahrzeug gekauft hat und dieses zulassen möchte.
In Deutschland wird die dänische Hauptuntersuchung, „bilinspektion“ genannt, grundsätzlich so anerkannt, als ob sie in Deutschland durchgeführt worden sei. Werden damit die Untersuchungsfristen nach StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) eingehalten, braucht keine erneute Hauptuntersuchung mehr durchgeführt werden (Fristen zwischen den Hauptuntersuchungen). Neufahrzeuge benötigen ebenfalls keine Hauptuntersuchung.
Rechtsquellen
Richtlinie 2014/45 Artikel 8 Absatz 3
§ 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
News
20.05.2022
Regionskontor & Infocenter am 26. und 27. Mai geschlossen
26.04.2022
Mit.dk der neue digitale Postkasten
22.04.2022
Vorstand tagte
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de