Anerkennung dänischer Hauptuntersuchung
In Deutschland stellt sich die Frage nach der Hauptuntersuchung, vielfach vereinfacht „TÜV“ genannt nach der ursprünglichen Untersuchungsbhörde, entweder, wenn man gerade von Dänemark zugezogen ist oder aus Dänemark ein Kraftfahrzeug gekauft hat und dieses zulassen möchte.
In Deutschland wird die dänische Hauptuntersuchung, „bilinspektion“ genannt, grundsätzlich so anerkannt, als ob sie in Deutschland durchgeführt worden sei. Werden damit die Untersuchungsfristen nach StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) eingehalten, braucht keine erneute Hauptuntersuchung mehr durchgeführt werden (Fristen zwischen den Hauptuntersuchungen). Neufahrzeuge benötigen ebenfalls keine Hauptuntersuchung.
Rechtsquellen
Richtlinie 2014/45 Artikel 8 Absatz 3
§ 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
News
21.01.2025
Einführung der elektronischen Rechnung in Deutschland zum 01.01.2025
15.01.2025
Projektkoordinator (m/w/d) für die Kulturvereinbarung Sønderjylland-Schleswig
14.01.2025
Bundestagswahl 2025 - Deutsche in Dänemark
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de