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Wichtige Informationen vor Umzug nach Dänemark und/oder Hauskauf

Beim Umzug nach und/oder beim Hauskauf in Dänemark sind verschiedene Themenbereiche zu beachten, die im nachfolgenden erläutert werden.

Aufenthalt

Alle EU-Bürger haben nach der Aufenthaltsrichtlinie der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht in jedem Mitgliedsland. Dieses Recht wird nicht verliehen, es wird nicht erteilt und es ist grundsätzlich von jeglicher Dokumentation unabhängig. Jegliche vorgeschriebene Dokumentation hat somit lediglich deklaratorischen Charakter, d.h., sie bescheinigt nur ein Recht, das sowieso besteht. Aus diesem Grund hat Deutschland die ehemals geforderte Freizügigkeitsbescheinigung abgeschafft, nicht jedoch Dänemark, das nach wie vor den „Registreringsbevis“ vorschreibt. Familienmitglieder gem. Aufenthaltsrichtlinie, die eine Drittstaatsangehörigkeit besitzen, erhalten eine ”Opholdskort”. Die Aufenthaltsgenehmigung oder „Opholdstilladelse“ ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. Einen rechtmäßigen Aufenthalt hat man aufgrund verschiedener Aufenthaltsgründe.
Bei jeder Beantragung von Sozialleistungen muss die zuständige Kommune im Einzelfall prüfen, ob ein rechtmäßiger Aufenthalt besteht.
Aufenthaltsgründe gemäß Richtlinie sind sinngemäß: Arbeitnehmer, Selbständiger, Rentner, Studenten, Selbstversorger oder Familienangehöriger der vorgenannten. 
Hat man seinen Wohnsitz in Dänemark genommen und sich im Folkeregister (Einwohnerregister) registriert, muss man bei der Behörde „Styrelsen for International Rekruttering og Integration (SIRI)“ einen „Registreringsbevis“ (oder „Opholdskort“ für Drittstaatsangehörige) beantragen, auf dem der Aufenthaltsgrund vermerkt wird. Dieser sollte regelmäßig angepasst werden, wenn sich der Status ändert. Es handelt sich um ein sogenanntes deklaratorisches Dokument, es ist lediglich eine Bescheinigung. Yur Internetseite von SIRI gelangen Sie, wenn Sie dem link www.nyidanmark.dk  folgen.
Nach 5 Jahren Aufenthalt hat man ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht. Dieses wird auf Antrag bescheinigt.  
 
Arbeitnehmer in Deutschland
Diese Personen haben ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger, sie werden zum klassischen Grenzpendler von Dänemark nach Deutschland. Sie sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, eventuell unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag. Sie sind grundsätzlich in Deutschland sozialversichert und erhalten in Dänemark Sachleistungsaushilfe. Arbeitet der Arbeitnehmer auch in Dänemark wird er u.U. sozialversicherungspflichtig in Dänemark, dann fällt er wieder unter die Gruppe „Arbeitnehmer in Dänemark“ (link siehe hierzu Sozialversicherung-Anwendbares Recht).
 
Arbeitnehmer in Dänemark
Wer Arbeitnehmer in Dänemark ist und nach Dänemark umzieht, hat ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer. Dieser Status verleiht die weitest gehenden Rechte. Diesen Status behält man auch, wenn man in Elternzeit geht, wenn man Krankengeld der Kommune erhält oder Arbeitslosengeld der A-Kasse.

Arbeitnehmer in Dänemark unterliegen der dänischen Sozialversicherung. Um massive Probleme mit Aufenthalt und Versorgung zu vermeiden, sollten diese Personen immer Mitglied einer dänischen Arbeitslosenkasse (A-Kasse) werden oder sein und gerne bereits beim Umzug die Bedingungen für das dänische Arbeitslosengeld erfüllen. Deutsche Versicherungszeiten werden angerechnet. Um die Arbeitnehmereigenschaft dem Grunde nach zu erhalten ist ein gewisser Umfang der Tätigkeit gefordert. Hier gehen die dänischen Behörden zur Zeit von 9 Stunden pro Woche aus.

Beamter in Deutschland
Beamte erhalten ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger. Beamte unterliegen immer den deutschen Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung im Sinne der Verordnung EG 883/2004. Sie sollten niemals ihre private Krankenversicherung kündigen und die private Krankenversicherung darf den Vertrag auch nicht kündigen.
Sie haben nach der Verordnung keinen Anspruch auf Sachleistungsaushilfe, erhalten aber aufgrund nationaler dänischer Regeln dennoch Zugang zum dänischen Gesundheitssystem über die Bürgerversicherung (Stand Mai 2020).
Beamte sollten vor einem Umzug ins Ausland Rücksprache mit ihrem Dienstherrn halten.
 
Selbstständig in Dänemark
Selbständige haben ein Aufenthaltsrecht als Selbständige. Ihre Rechte sind ebenso ausgeprägt wie die der Arbeitnehmer. Da sie in Dänemark wohnen, sind sie in der dänischen Bürgerversicherung sozialversichert. Selbständige können sich in Dänemark gegen Arbeitslosigkeit bei einer A-Kasse versichern und sollten dies auch tun. Die dänischen Behörden prüfen im Bedarfsfall, z.B. beim Beantragen von Leistungen, ob die Selbständigkeit einen gewissen Umfang hat (Arbeitszeit, Umsatz, Gewinn).
 
Selbständig in Deutschland
Diese Personengruppe hat ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger. Fällt die Selbstversorgung weg, bestehen in Dänemark während der ersten fünf Jahre keine Ansprüche auf Leistungen. Sie unterliegen den deutschen Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung. Sie sind in Dänemark nicht sozialversichert, erhalten aber aufgrund nationaler dänischer Regeln Sachleistungen in Dänemark (Stand: Mai 2020!) Selbständige können in Deutschland rentenversicherungspflichtig sein. Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung. Ob die deutschen Einkünfte in Dänemark der sogenannten Differenzbesteuerung unterliegen, hängt u.a. vom Sozialversicherungsstatus ab. Nicht der Differenzbesteuerung in Dänemark unterliegt, wer in Deutschland verpflichtet ist, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen (Nachweis mit Urkunde A1) und diese auch zahlt.
 
Rentner nur mit deutscher Rente
Rentner erhalten ein Aufenthaltsrecht als Rentner mit ausreichenden Mitteln. Für diese Gruppe ist dann für die Besteuerung der deutschen Rente im Regelfall das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Sie bleiben in Deutschland kranken- und pflegeversichert. Sie können weiterhin das Gesundheitssystem in Deutschland nutzen, erhalten aber auch Sachleistungen in Dänemark. Geldleistungen wie z.B. Pflegegeld, erhalten sie von der deutschen Pflegekasse. Eine Begutachtung durch den „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“ MDK erfolgt auch in Dänemark. Ruhestandsbeamte fallen ebenfalls unter die Regeln für Rentner.
Rentner mit deutscher und dänischer Rente
Die Renten werden im jeweiligen Zahlland besteuert. Die Krankenversicherung liegt immer in Dänemark, das deutsche Gesundheitssystem kann nicht uneingeschränkt genutzt werden. 
 
Studenten, die in Dänemark studieren
Studenten haben ein Aufenthaltsrecht als Studenten, sie müssen sich jedoch selbst versorgen können und eine Krankenversicherung aus Deutschland mitbringen. Schüler und Studenten sind in Dänemark nicht gesetzlich unfallversichert. Studenten aus Deutschland sind jedoch ggf. über die Unfallkasse ihres Herkunftslandes versichert. Es wird empfohlen, dies mit der zuständigen Unfallkasse des Herkunfts-Bundeslandes zu klären. Aufgrund des Wohnsitzes erhalten sie eine dänische Krankenversichertenkarte, und sie können das dänische Gesundheitssystem nutzen. Im Regelfall wird ein Dokument S 1, ausgestellt von der deutschen Krankenkasse, verlangt.
 
Studenten, die in Deutschland studieren
Diese Studenten haben ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger. Sie sind ggf. in Deutschland unfallversichert. Es wird empfohlen, dies mit der Unfallkasse des Bundeslandes zu klären, in dem die Ausbildungsstätte/Universität liegt. Aufgrund des Wohnsitzes in Dänemark unterliegen sie der Bürgerversicherung, erhalten eine dänische Krankenversichertenkarte und können das dänische Gesundheitssystem nutzen.
 
Selbstversorger
Ein Selbstversorger hat ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger. Er hat ausreichende Mittel, sich selbst zu versorgen. Dies kann Vermögen sein, aber auch z.B. ein Grenzpendler nach Deutschland, der dort Einkommen aus Arbeit oder als Selbständiger erzielt. Wer nicht einen sozialversicherungsrechtlichen Status als Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter oder Rentner in Deutschland hat, also z.B. ein Privatier, unterliegt den dänischen Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung.
 
Familienangehörige und nahestehende Personen
Familienangehörige und nahestehende Personen haben ein Recht auf Aufenthalt aufgrund ihrer Eigenschaft als Familienangehöriger aller anderen in der Aufenthaltsrichtlinie genannten Personen. Die Aufenthaltsrichtlinie enthält genaue Definitionen, wer ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person ist.  Bei Partnern besteht Deutschland auf einen Trauschein.
 
Arbeitslose (nur Arbeitslose in Deutschland)
Arbeitslose, die nach Dänemark ziehen, haben ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger. Die Leistungen aus Deutschland können aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts u.U. weiterbezogen werden (jedoch nicht erstmalig gewährt werden), wenn sie grenznah wohnen und der zuständigen deutschen Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Hier ist unbedingt eine Rücksprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit notwendig, und zwar vor dem Umzug!
 
Besonderheiten für Angehörige der dänischen Minderheit
Angehörige der dänischen Minderheit können, anstatt einen Aufenthalt nach der EU-Aufenthaltsrichtlinie zu nehmen, eine Aufenthaltserlaubnis nach nationalem dänischem Recht erhalten. Sie müssen sich dazu an das dänische Generalkonsulat in Flensburg wenden.
 

Steuern für Alle

Grundsätzlich gilt: Wer seinen Wohnsitz in Dänemark nimmt, wird in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Dänemark das Global- oder auch Welteinkommen besteuert. Zu diesem Einkommen zählen z.B. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalanlagen usw. egal in welchem Land diese erwirtschaftet werden. Gleichzeitig kann in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht bestehen, z.B. bei Grenzpendlern, die ihre Arbeit physisch in Deutschland ausführen.

Ein „Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer“ in Deutschland, ändert nichts an der unbeschränkten Steuerpflicht in Dänemark, die aufgrund des Wohnsitzes in Dänemark entsteht. Der Antrag führt lediglich zu einer Behandlung als wäre man unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland und kann auch nur dann gestellt werden, wenn 90% der gesamten Einnahmen (Aller Einnahmen, nicht nur das Arbeitseinkommen, egal woher diese auf der Welt stammen) im laufenden Steuerjahr unter deutscher Besteuerung liegen. Ist dies erfüllt, kann man durch den Antrag in Deutschland Freibeträge geltend machen, als wäre man unbeschränkt steuerpflichtig und kann ggf. auch wieder die Steuerklasse ändern. Grenzpendler, die in Dänemark wohnen (also auch Personen die nach Dänemark ziehen) und Ihre Arbeit in Deutschland ausführen, werden in Deutschland grundsätzlich als beschränkt Steuerpflichtig in Steuerklasse 1 eingruppiert.

Nach dem Außensteuergesetz werden Vermögenswerte bei einem Wegzug aus Deutschland in Deutschland besteuert. Hierzu sollte bei Bedarf immer eine Beratung bei einem Steuerberater in Deutschland und einem „Revisor“ in Dänemark in Anspruch genommen werden. 

Grundsätzlich ist vor einem Umzug immer im Detail zu klären, welche Einnahmen man hat und wo diese nach Umzug zu versteuern sind.

Auch Selbständige sowie Geschäftsführer in Deutschland, sollten vor einem Umzug nach Dänemark die steuerlichen Konsequenzen genauestens untersuchen, da es hier in der Regel zu einer Differenzbesteuerung in Dänemark kommt. Hier ist der Gang zu einem Steuerberater bzw. einem dänischen Revisor, der sich mit dem deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommen auskennt ratsam. Eine steueroptimierende Beratung ist rechtlich dem Steuerberater bzw. dem Revisor vorbehalten.

Ein Umzug über die Grenze geht nicht immer mit steuerlich günstigen Konstellationen einher und kann zu einer Mehrbelastung führen, die vor dem Umzug genau zu eruieren ist, um unerwünschte wirtschaftliche Konsequenzen weitestgehend zu vermeiden. Eine Beratung durch einen Steuerberater bzw. dänischen Revisor ist daher empfehlenswert.

Steuerkarte (Forskudsopgørelse) einrichten

Wer nach Dänemark umgezogen ist, muss umgehend Kontakt mit der Steuerbehörde Skattestyrelsen aufnehmen und seine dänische Steuerkarte (Forskudsopgørelse) einrichten. Dies kann nach Anmeldung des Wohnsitzes bei der Kommune vorgenommen werden. Jeder ist verpflichtet, jegliches ausländische Einkommen in Dänemark, anzugeben. Dabei ist es völlig irrelevant, ob dieses Einkommen in Dänemark steuerpflichtig ist oder nicht. Hier ein paar Beispiele für Einkommen: Arbeitslohn, Rente, Pension, Private Pensionen, Dividenden, Ausschüttungen, Mieteinnahmen und alles denkbar andere. Wer seine Steuerkarte nicht selbst einrichten kann, muss sich an die dänische Steuerbehörde oder einen Revisor wenden. Es werden Kontrollmitteilungen zwischen den deutschen und den dänischen Steuerbehörden ausgetauscht, wodurch die Behörden Kenntnis über Einkünfte im anderen Land erhalten. Man sollte jedoch davon absehen zu warten bis die Informationen über Einkünfte im Ausland auf diesem Wege an die Steuerbehörde in Dänemark gemeldet werden, da dies mit gewisser Verzögerung passiert und dies nicht von der Angabepflicht entbindet. Falsche oder unvollständige Angaben, können zu unerwünschten Konsequenzen führen.

Die Bescheinigungen für das deutsche Finanzamt für Grenzpendler werden von Skattestyrelsen nicht gegengezeichnet, wenn Forskudsopgørelse (Steuerkarte für das aktuelle Jahr) und Årsopgørelse (Steuerbescheid des Vorjahres) nicht vollständig sind. Dies können die „Bescheinigung EU/EWR“ oder der „Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer“ sein.

Sollte zum Zeitpunkt der Einkommensteuererklärung in Dänemark (immer ab März für das Vorjahr einzureichen), der deutsche Steuerbescheid noch nicht vorliegen, wird die Einkommensteuererklärung in Dänemark auf Grundlage einer Schätzung bzw. der Lohnabrechnung für Dezember oder auch der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorgenommen und dann im Nachgang, nach Erhalt des deutschen Steuerbescheids, ggf. durch die dänische Steuerbehörde korrigiert. Die Einkommensteuererklärung in Dänemark wird in der Regel digital über die Homepage der dänischen Steuerbehörde (erfordert Login mit MitID oder TastSelv-Code) vorgenommen. Der automatisch generierte Steuerbescheid (Årsopgørelse nr. 1), der im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Selvangivelse) digital, vor der Angabe weiterer Informationen durch den Steuerpflichtigen, erstellt wird, enthält ggf. keine oder nicht die korrekten Angaben zum ausländischen Einkommen und weiteren Einkünften, die nicht automatisch an die dänische Steuerbehörde übermittelt werden und ist somit nicht gültig, bis alle Angaben korrekt registriert wurden. Dieser automatische Steuerbescheid ist somit nicht ausreichend als Nachweis im Rahmen der Ausstellung der oben genannten Bescheinigungen für das deutsche Finanzamt durch die dänische Steuerbehörde (Skattestyrelsen). Jede Person mit Wohnsitz in Dänemark ist dazu verpflichtet den dänischen Steuerbescheid auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu prüfen und ggf. Angaben zu korrigieren oder ergänzend an die Steuerbehörde in Dänemark zu melden. Es besteht ebenfalls eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, auch wenn keine Einkünfte vorliegen, die der dänischen Besteuerung zufallen.

Hauskauf

Wer darf in Dänemark ein Haus erwerben, ohne gesonderte Zustimmung der Behörde „Civilstyrelsen“?
  • Jeder, der in Dänemark wohnt
  • Jeder, der in Dänemark 5 Jahre gewohnt hat
  • Jeder, der die Immobilie geerbt hat
  • Jeder, der die Immobilie in gerader aufsteigender oder absteigender Linie geschenkt bekommt
Jeder Bürger:
  • der Arbeitnehmer in Dänemark, einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR ist oder
  • selbständig in Dänemark arbeiten möchte und
  • die Immobilie muss zur Ganzjahresnutzung bestimmt sein

Alle anderen benötigen eine Genehmigung von Civilstyrelsen.
www.civilstyrelsen.dk 

Besonderheiten beim Immobilienerwerb in Dänemark

Finanzierungen
Die Finanzierungsmodelle in Dänemark unterscheiden sich teilweise wesentlich von den in Deutschland üblichen. Genauere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel zur Immobilienfinanzierung in Dänemark. Klicken Sie hierfür auf den Artikelnamen unter diesem Text.
 
Immobilienfinanzierung
 
Nebenkosten
Die Nebenkosten beim Hauskauf sind in Dänemark deutlich niedriger als in Deutschland. Der Makler kann sie genau beziffern.
 
Grunderwerbssteuern
Gibt es nicht in Dänemark
 
Maklerkosten
Zahlt der Verkäufer
 
Grundbucheintrag unter Vorbehalt
Liegt keine Ausnahmegenehmigung von Civilstyrelsen vor und hat man nicht bereits einen Wohnsitz in Dänemark, geschieht der Grundbucheintrag unter Vorbehalt der Wohnsitznahme innerhalb einer bestimmten Frist. 
 
Ejendomsværdiskat 
Jährliche Staatssteuer, die 1% des Immobilienwertes aufgrund einer Bewertung durch die Steuerbehörde beträgt. Bei Immobilien mit einem Wert ab 3.040.000 DKK beträgt sie zusätzliche 2 % des 3.040.000 DKK übersteigenden Betrages (Stand Mai 2020)
 
Grundskyld 
An die Kommune ist eine jährliche Grundsteuer zu entrichten. Der Verkäufer kann diesen Betrag genau benennen.
 
CPR-Nummer
Alle, die keine CPR-Nummer haben, können bei der Steuerbehörde „Skattestyrelsen“ eine administrative CPR-Nummer beantragen, die speziell zum Immobilienerwerb erteilt wird. Dazu gibt es ein Formular auf der Internetseite www.skat.dk (Stand Mai 2020: Formular 04.063 EJD)
 
Erwerb eines Ferienhauses
Hier ist immer eine Genehmigung durch Civilstyrelsen einzuholen, wenn man nicht dänischer Staatsbürger ist. Es müssen besondere Beziehungen zum Königreich glaubhaft gemacht werden. Diese Genehmigungen werden zurückhaltend erteilt.

Wohnung mieten

  • Wohnraum zur Miete in Dänemark ist knapp
  • Wenn noch keine CPR-Nummer erteilt wurde, gibt es oft Verwaltungsprobleme
  • Wohnungen zu finden ist schwierig
  • Die meisten Wohnungen werden über „Wohnungsvereine“ –Boligforeninger- vergeben, was eine Mitgliedschaft und eine Wartezeit erfordert
  • Es werden meist 6 Monatsmieten als Vorauszahlung gefordert, d.h. 3 Monatsmieten Kaution und 3 Monatsmieten Vorauszahlung des Mietzinses

Melderecht - CPR.Nr. (CPR- Det Centrale Personregister)

Wer seinen Wohnsitz in Dänemark genommen hat, muss dies innerhalb 5 Tagen beim Bürgerservice („Borgerservice“) der zuständigen Kommune melden. Er wird in das zentrale Personenregister eingetragen und erhält seine einzigartige Personennummer, die aus dem sechsstelligen Geburtsdatum und vier weiteren Ziffern besteht. Persönliches Erscheinen ist obligatorisch.

Krankenversicherungskarte

Die dänische Krankenversichertenkarte erhalten alle, die in Dänemark wohnen unabhängig davon, ob sie in Dänemark versichert sind oder nicht.
 

Kinderbetreuung

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in der Wohnortkommune. Manche Kommunen haben Absprachen mit anderen Kommunen. Man wendet sich an den Bürgerservice der Wohnortkommune.
Grenzpendler nach Deutschland haben einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in ihrer Arbeitgeberkommune. Es handelt sich um eine soziale Vergünstigung im Sinne der EU-Verordnung 492/2011. Die praktische Umsetzung bereitet jedoch Schwierigkeiten.
 

Kindergeld bei Umzug

Bei Bezug von Kindergeld, sollte vor einem Umzug nach Dänemark geprüft werden, ob der Anspruch auch weiterhin in dem Land besteht, aus dem bisher Kindergeld bezogen wird. Aufgrund des Wohnortwechsels kann sich die Zuständigkeit für die Zahlung des Kindergeldes ändern. Ausschlaggebend dafür, welches Land für die Zahlung von Kindergeld prioritär zuständig ist, kann unter anderem der Wohnort der Kinder, der Arbeitnehmerstatus beider Elternteile sowie das Sorgerecht sein. Daher ist hier eine individuelle Beratung erforderlich. Zahlt das falsche Land Kindergeld aus, kann dies zu hohen Rückforderungen führen. Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie in unserem Artikel auf dieser Homepage unter:

Sozialversicherung – Familienleistungen – Kindergeld

Führerscheine

Man sollte vor dem Umzug den aktuellsten europäischen Führerschein haben, der noch möglichst lange gültig ist, da eine Neuausstellung nur in Dänemark erfolgt. Der Führerschein sollte ab 2013 ausgestellt sein, da er dann befristet ist und keinerlei Bestimmungen zum Umschreiben unterliegt.

Pass und Personalausweis

Beide sollten möglichst lange gültig sein. Man darf seinen Personalausweis behalten, wenn man nach Dänemark umzieht. Für Änderungen aller Art sind die Botschaft oder einige deutsche Grenzkommunen zuständig.

Kraftfahrzeuge (Abgaben / Versicherung/ Registrierung)

Einfuhr
  • Wer in DK wohnt, darf kein ausländisch zugelassenes Fahrzeug fahren! Deshalb sind Kraftfahrzeuge, die mitgebracht werden, innerhalb von 30 Tagen um- oder abzumelden. In Einzelfällen kann Motorstyrelsen für einen festgelegten Zeitraum eine Ausnahmegenehmigung erteilen für Kraftfahrzeuge, die nur beruflich auf dem Weg vom Wohnsitz zur Grenze genutzt werden dürfen. Hierzu muss man sich mit Motorstyrelsen in Verbindung setzen und beraten lassen. Ein Antrag ist zu stellen.
  • Eine Bewertung des Fahrzeuges sowie die Berechnung der Zulassungssteuer (Registreringsafgift) kann man bei den meisten dänischen KFZ-Prüfstellen (Synshaller, Bilsyn) durchführen lassen. Dort kann man auch eine Bewertung im Vorfeld des Umzuges erhalten. Der Name dafür ist „Importsyn“.
  • Die Registreringsafgift beträgt ca. 90-150% des aktuellen dänischen Marktwertes, die anteilig zu entrichten ist, vor der Zulassung in Dänemark
KFZ-Steuer
Diese setzt sich in Dänemark aus zwei Elementen zusammen, nämlich der „Vægtafgift“ und der „Grøn ejerafgift“. Sie ist jährlich fällig und man kann die Höhe bei „Motorstyrelsen“ oder einem Fachhändler erfragen.
 
Versicherung
Die KFZ-Versicherung in Dänemark kennt nur 2 Stufen, nämlich die Haftpflichtversicherung, die wie in Deutschland Pflicht ist, und die Vollkasko-Versicherung. Eine Teilkaskoversicherung gibt es nicht.
Kauf eines KFZ in Dänemark
Beim Kauf eines Kraftfahrzeuges in Dänemark sind alle Steuern im Kaufpreis enthalten. Diese sind Umsatzsteuer (MOMS) und die Zulassungssteuer (Registreringsafgift).
 
Firmenwagen
Es besteht die Möglichkeit, von der Steuerbehörde „Motorstyrelsen“ eine Ausnahmegenehmigung zum Führen eines in Deutschland zugelassenen Dienstwagens in Dänemark zu erhalten, wenn man in Deutschland Arbeitnehmer ist und ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird oder man ist in Deutschland Selbständiger.
Dazu muss eines der beiden Kriterien „Kilometerkriterium“ oder „Tageskriterium“ erfüllt werden.
ACHTUNG! Es muss ein Antrag auf Genehmigung bei Motorstyrelsen gestellt werden und der Firmenwagen darf nicht in Dänemark gefahren werden, bis diese vorliegt, ansonsten kann die Zulassungssteuer (registreringsafgift) für den deutschen Firmenwagen durch Motorstyrelsen eingefordert werden. Wird der Firmenwagen ausgetauscht, muss ein neuer Antrag auf Genehmigung gestellt werden und das neue Fahrzeug darf ebenfalls nicht in Dänemark gefahren werden, bis die Genehmigung vorliegt.
Besondere Kraftfahrzeugarten (behindertengerechte Fahrzeuge etc.) können evtl. steuerbegünstigt sein.
 
Weitere Informationen zu deutschen Firmenwagen bei Wohnsitz in Dänemark finden Sie in unserem Artikel hierzu unter Leben und Arbeiten in Dänemark - Verkehr - deutsche Firmenfahrzeuge. 

Haustiere (Heimtiere)

Für alle Fragen zum Import von Haustieren ist das Veterinäramt zuständig. Dies ist zu finden bei der zuständigen „Fødevareregion“.
Es besteht beim Grenzübertritt Heimtierausweispflicht (Hunde, Katzen, Frettchen).
Für Pferde besteht Equidenpasspflicht.
Für Hunde besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht.
Eine Hundesteuer gibt es in Dänemark nicht.
In Dänemark gibt es eine Liste von Hunderassen, deren Besitz/Zucht/Import verboten ist. Bei Fragen muss man sich an die Veterinärbehörden (Fødevareregioner) wenden.

Waffen

Für Fragen zum Import oder dem Besitz von Waffen ist die Polizei zuständig.

 

 
 
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