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Kreditinstitute

In Dänemark gibt es Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die Sparkassen sind mittlerweilen den Banken gleichgestellt. Die Genossenschaften (”Andelskasser”) haben oft einen ethischen Anspruch.

Das Lohnkonto - bargeldloser Zahlungsverkehr in Dänemark 
Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnet man bei einer Bank ein Girokonto.  Man verfügt über sein Guthaben durch Barabhebungen, Überweisungen, Zahlkarten, Lastschriften und Daueraufträge. Je nach Bank können die Aufträge schriftlich, persönlich, per Telefon oder per Online-Banking und Selbstbedienungsterminal (Geldautomaten) erfolgen.
Ob eine pauschale Kontoführungsgebühr berechnet wird und wie hoch die Gebühren für die einzelnen Buchungsposten sind, hängt von den spezifischen Angeboten der Bank ab. Wenn das Konto ausschließlich über Online-Banking geführt wird, kann sich dies auf die Gebühren auswirken und man spart dabei. In der Regel sind Bankdiesntleistungen in Dänemark mit höheren Kosten verbunden als in Deutschland, kostenlose Konten sind selten.
Für den Zugang zum Girokonto bekommt man eine Bankkarte (Debitkarte), die ”Dankort”.

Nem-Konto
Seit 2005 gibt es eine besondere Regelung, die jeden in Dänemark wohnenden oder arbeitenden Bürger auffordert, dem Staat ein sogenanntes Nem-Konto zu melden. Hierbei handelt es sich in der Regel um ein Girokonto, auf das staatliche Zahlungen (z.B. Steuerrückzahlungen, Familienleistungen etc.) gezahlt werden. Hierdurch soll eine einfache und kostengünstige Abwicklung des staatlichen Zahlungsverkehrs erreicht werden. Jede Bank kann das Lohnkonto als Nem-Konto melden.

Bankkarten in Dänemark
Man unterscheidet in Dänemark zwischen Abhebe-, Bezahl-(Debit-)  und Kreditkarten.

Mit einer Abhebekarte kann man normalerweise nur Geld an den Automaten der Bank abheben, bei der man sein Konto hat und man kann damit nicht bargeldlos bezahlen. Eine Abhebekarte ist immer gratis.

Mit einer Debitkarte kann man an verschiedenen Bankautomaten Geld abheben und bargeldlos bezahlen. Das Konto wird sofort belastet. Am gängigsten ist die Dankort, die meist gratis, aber nur in Dänemark und einigen Geschäften im Flensburger Umland nutzbar ist. In Europa und teilweise weltweit gültig ist die Maestrokarte.

Kreditkarten können meist überzogen werden und man bekommt eine monatliche Rechnung, die entweder sofort oder in Raten bezahlt wird. Um in Dänemark eine Kreditkarte zu bekommen, muss man kreditwürdig sein, d.h. man muss regelmäßige Zahlungseingänge nachweisen können. Die gängigsten Kreditkarten in Dänemark sind Mastercard und VISA.

In Dänemark sind manchmal Kredit- und Debitkarte kombiniert und man hat keinen Einfluss darauf, welche benutzt wird.

Das Budgetkonto und der PBS Bezahlungsservice - Rechnungen begleichen
Neben dem Girokonto, kann man in Dänemark ein Budgetkonto eröffnen, auf das man einen monatlichen Betrag überweist, der die festen Ausgaben wie Miete u.s.w. abdeckt. Damit wandelt man quartalsweise und jährliche Rechnungen in monatliche Zahlungen um.
Man meldet die regelmäßig zu zahlenden Posten gleichzeitig beim PBS Bezahlungsservice an, über den die anfallenden Beträge direkt abgebucht werden. Diesen Service kann man auch über ein Girokonto nutzen.

 

Recht auf ein Basiskonto

Wer sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhält, hat das Recht auf Eröffnung eines „Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen einen Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen, nur weil man nicht in dem Land lebt, in dem die Bank ihren Sitz hat.

Das gilt auch im Falle Dänemarks, wenn man keine CPR-Nummer hat.

In einigen EU-Ländern kann ein Basiskonto verweigert werden, wenn man bereits ein vergleichbares Konto bei einer anderen Bank im selben Land hat.

Wer ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen außerhalb des Landes, in dem man lebt, eröffnen möchten, muss der Bank möglicherweise nachweisen, dass man ein echtes Interesse daran hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man in einem Land lebt und in einem anderen arbeitet.

 

Bei einem „Basiskonto" handelt es sich um ein Konto, mit dem grundlegende Transaktionen getätigt werden können, die im täglichen Leben gebraucht werden, wie:

  • Geldeinzahlungen
  • Geldabhebungen
  • Empfang und Beauftragung von Zahlungen (wie Lastschriften und Kartenzahlungen)

 

Das Konto sollte auch eine Zahlungskarte umfassen, die für Bargeldabhebungen an Automaten und Einkäufe in Geschäften und online genutzt werden kann.

Sofern verfügbar, sollte auch der Zugang zu Online-Bankdiensten im Leistungsumfang enthalten sein. Die Banken sind jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Überziehungskredit oder andere Kreditmöglichkeiten einzuräumen.

Ein eventuelles Entgelt für das Konto muss angemessen sein.

 

Verweigert eine Bank die Einrichtung eines Basiskontos, kann man eine Beschwerde einreichen. Entweder in Deutschland bei der BaFin oder in Dänemark bei Finanstilsynet.

www.finanstilsynet.dk

www.bafin.de

Kontowechsel

Es ist möglich, das Konto zu einer anderen Bank im selben EU-Land zu wechseln. Dieneue Bank sollte beim Kontowechsel helfen.

Wenn man das Konto zu einer anderen Bank im selben Land wechselt, teilt man der neuen Bank mit, dass die laufenden Zahlungen auf das neue Konto umgestellt werden sollen.

Die neue Bank kümmert sich dann darum, dass die alte Bank ihr die nötigen Daten übermittelt und etwaige Daueraufträge löscht. Die neue Bank muss ferner

  • Dritte wie Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und Versorgungsunternehmen über den Kontowechsel informieren
  • Neue Daueraufträge einrichten
  • Lastschriften auf das neue Konto akzeptieren

Schutz von Einlagen in der EU

Durch EU-Vorschriften ist gewährleistet, dass das Geld auf einem Sparkonto oder Girokonto bei Insolvenz der Bank gesichert ist. Geld ist bis zu einem Betrag von 100 000 Euro, beziehungsweise dem entsprechenden Betrag in Landeswährung gesichert. Die Obergrenze gilt pro Person und pro Bank. Hat man mehrere Konten bei derselben Bank, gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für alle Konten zusammengenommen.

Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Wer beispielsweise mit seinem Partner oder der Partnerin über ein gemeinsames Konto verfügt, erhält die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden, sodass bis zu 200 000 Euro auf dem gemeinsamen Konto gesichert sein können. Darüber hinaus sind Einlagen über 100 000 Euro in den folgenden Fällen ebenfalls für einen begrenzten Zeitraum gesichert:

  • Geld aus dem Verkauf privaten Wohneigentums
  • Geld, das aus Anlass bestimmter Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Entlassung und Invalidität oder bei Tod eines Familienangehörigen erhalten wurde
  • Geld aus der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falsche strafrechtliche Verurteilung

In diesen Fällen sind Einlagen über den Betrag von 100 000 Euro hinaus geschützt, und zwar für eine Dauer von mindestens drei und höchstens 12 Monaten nach Gutschrift oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlagen nach den Bedingungen und Schwellenwerten des jeweiligen EU-Landes auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden können.

 

Regeln für Barzahlungen in Dänemark

Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitlichen Regeln für das Bezahlen mit Bargeld oder zur Pflicht für Gewerbetreibende, Bargeld anzunehmen.

Grundsätzlich gilt, dass man eine Anmeldung beim Zoll durchführen muss, wenn man mit mehr als 10 000 € in die EU ein- oder ausreist.

Achtung: Immer über die Regeln in den einzelnen Ländern informieren, die Strafen können empfindlich sein!

Auch für Deutschland und Dänemark gelten unterschiedliche Regeln.

In Dänemark gilt:

  • Es gibt keine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld zwischen Privatpersonen.

  • Sobald ein Unternehmer involviert ist, gibt es eine Höchstgrenze. Händler dürfen Barzahlungen ab einschließlich 15 000 DKK nicht annehmen. Dies gilt nicht für Banken.

  • Händler sind in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verpflichtet, Bargeld bis 15 000 Kronen anzunehmen (in Gebieten mit einer hohen Kriminalitätsrate bis 20 Uhr). Die Verpflichtung gilt dann, wenn Händler bestimmte Zahlungsarten akzeptieren, insbesondere Kartenzahlung.
  • Bei der Bezahlung eines Betrages in Münzen dürfen maximal 25 Münzen je Vorgang verwendet werden. Der Höchstbetrag, der ausschließlich mit Münzgeld bezahlt werden darf, beträgt 962,50 DK (ca. 129 Euro).
  • Bei Dienstleistungen, oder Warenkäufen welche mit Dienstleistungen in Verbindung stehen, ist bei Beträgen ab 8.000 DK (ca. 1.075 Euro) keine Barzahlung zu empfehlen, denn wenn der Händler die Einkommens- und Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden. Von dieser Haftung kann sich der Käufer befreien, indem er den Erwerb rechtzeitig bei dem zuständigen Finanzamt anzeigt (binnen 14 Tagen nach Zahlung, spätestens einen Monat nach Erhalt der Rechnung)

Mehr Informationen unter www.evz.de 

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