OK

Diese Website verwendet ausschließlich funktionsnotwendige Cookies.
Weitere Hinweise zum Datenschutz auf dieser Seite

Bezahlen in Dänemark - Karten und Bargeld

In Dänemark hat das unbare Bezahlen eine lange Tradition und ist bereits seit Anfang der Neunzigerjahre die vorherrschende Bezahlmethode. Am Anfang stand die Debitkarte „Dankort“, mit der man schon kleinste Beträge bezahlen konnte. Mittlerweile hat das Bezahlen mit Bargeld sogar einen negativen „touch“ bekommen und die Banken sind bei Barzahlungen sehr empfindsam, da dem Bargeld mittlerweile der Ruch der Geldwäsche oder der Schwarzarbeit anheftet.

Regeln für Barzahlungen in Dänemark
(Stand Mai 2024)

Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitlichen Regeln für das Bezahlen mit Bargeld oder zur Pflicht für Gewerbetreibende, Bargeld anzunehmen.

Grundsätzlich gilt, dass man eine Anmeldung beim Zoll durchführen muss, wenn man mit mehr als 10 000 € in die EU ein- oder ausreist.

Achtung: Immer über die Regeln in den einzelnen Ländern informieren, die Strafen können empfindlich sein!

Auch für Deutschland und Dänemark gelten unterschiedliche Regeln.

In Dänemark gilt:

  • Es gibt keine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld zwischen Privatpersonen.
  • Sobald ein Unternehmer involviert ist, gibt es eine Höchstgrenze. Händler dürfen Barzahlungen ab einschließlich 15 000 DKK nicht annehmen. Dies gilt nicht für Banken.
  • Händler sind in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verpflichtet, Bargeld bis 15 000 Kronen anzunehmen (in Gebieten mit einer hohen Kriminalitätsrate bis 20 Uhr). Die Verpflichtung gilt dann, wenn Händler bestimmte Zahlungsarten akzeptieren, insbesondere Kartenzahlung.
  • Bei der Bezahlung eines Betrages in Münzen dürfen maximal 25 Münzen je Vorgang verwendet werden. Der Höchstbetrag, der ausschließlich mit Münzgeld bezahlt werden darf, beträgt 962,50 DK (ca. 129 Euro).
  • Bei Dienstleistungen, oder Warenkäufen welche mit Dienstleistungen in Verbindung stehen, ist bei Beträgen ab 8.000 DK (ca. 1.075 Euro) keine Barzahlung zu empfehlen, denn wenn der Händler die Einkommens- und Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden. Von dieser Haftung kann sich der Käufer befreien, indem er den Erwerb rechtzeitig bei dem zuständigen Finanzamt anzeigt (binnen 14 Tagen nach Zahlung, spätestens einen Monat nach Erhalt der Rechnung)

Mehr Informationen unter www.evz.de  

Bankkarten in Dänemark

Man unterscheidet in Dänemark zwischen Abhebe-, Bezahl-(Debit-)  und Kreditkarten.

Mit einer Abhebekarte kann man normalerweise nur Geld an den Automaten der Bank abheben, bei der man sein Konto hat und man kann damit nicht bargeldlos bezahlen. Eine Abhebekarte ist immer gratis.

Mit einer Debitkarte kann man an verschiedenen Bankautomaten Geld abheben und bargeldlos bezahlen. Das Konto wird sofort belastet. Debitkarten gibt es von verschiedenen Unternehmen, je nachdem, mit wem die kontoführende Bank zusammenarbeitet.

Kreditkarten können meist überzogen werden und man bekommt eine monatliche Rechnung, die entweder sofort oder in Raten bezahlt wird. Um in Dänemark eine Kreditkarte zu bekommen, muss man kreditwürdig sein, d.h. man muss regelmäßige Zahlungseingänge nachweisen können. Die gängigsten Kreditkarten in Dänemark sind Mastercard und VISA.

PBS Bezahlservice

Der PBS Bezahlservice ist dem deutschen Lastschriftverfahren ähnlich und kann für wiederkehrende Zahlungen benutzt werden. Man meldet die Zahlungen beim PBS an.

Bezahlen mit Smartphone

In Dänemark hat sich die App Mobile Pay als Marktführer durchgesetzt. Mobile Pay kann fast überall genutzt werden. Mobile Pay kann nur von Bürgern genutzt werden, die in Dänemark wohnen.

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
Telefonzeiten/Terminvereinbarung: Montag-Donnerstag von 8.00-16.30 und Freitags von 8.00-15.00 Uhr