Der Wegeunfall
In Deutschland ist der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber auf dem direkten Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause gesetzlich unfallversichert. Sollte dieser Fall eintreten, ist der Unfall wie ein Arbeitsunfall über die Berufsgenossenschaft abzuwickeln.
In Dänemark ist der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause NICHT über den Arbeitgeber versichert. Dieser Weg ist Freizeit und somit bei einem Unfall als Freizeitunfall zu bewerten.
Um jedoch dieses Risiko abzusichern ist es sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Internetseite der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
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