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Einführung der elektronischen Rechnung in Deutschland zum 01.01.2025


21.01.2025


Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für Unternehmen verpflichtend eingeführt. Ziel ist es, den Rechnungsprozess zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Behörden und Unternehmen müssen künftig Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format austauschen. Nur diese digitalen Formate werden als „elektronisch“ bezeichnet. Eine Rechnung im PDF-Format oder als E-Mail gilt ab dann nicht mehr als elektronisch.

Dies gilt jedoch nur für den Rechnungsverkehr innerhalb Deutschlands, nicht für ausländische Unternehmen und Behörden und nicht für Privatpersonen.

Diese Maßnahme ist Teil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung und folgt den EU-Richtlinien zur Förderung der digitalen Verwaltung. Papier- und PDF-Rechnungen ohne strukturierte Daten werden ab diesem Datum nicht mehr anerkannt.

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