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Schleswig-Holstein verkürzt Gültigkeit von Testnachweisen ab 22.2.21


20.02.2021


Grenzpendler, die nach Schleswig-Holstein einreisen, müssen sich ab Montag auf eine kürzere Gültigkeit von Coronatestnachweisen einstellen. Ab Montag sind diese nur noch 72 Stunden gültig.

Die Rechtsquelle findet man unter folgendem Link. Beim Anklicken des untenstehenden Links kommen Sie direkt auf die Internetseite des Landes Schleswig-Holsteins:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Allgemeinverfuegung_Testpflicht_Grenzpendler.html

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