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Feuerwerk aus dem Nachbarland


22.12.2025


Hier ein paar interessante, allgemeine, unverbindliche Informationen zu  Feuerwerk, die keine rechtliche Verbindlichkeit haben.

Man sollte im Grenzland besonders darauf achten, was erlaubt ist und was nicht.

Für Dänemark ist die Frage schnell beantwortet: Dänen dürfen kein Feuerwerk, das sie in Deutschland gekauft haben, mit über die Grenze nehmen. In Dänemark ist jeglicher Import von Feuerwerkskörpern den Inhabern einer Zulassung vorbehalten. Allen anderen ist es verboten.

Näheres findet man bei Sikkerhedsstyrelsen unter www.sik.dk sowie bei www.toldstyrelsen.dk. 

Feuerwerk darf nur an Silvester und Neujahr abgefeuert werden und auch nur von Personen über 18 Jahre. Verkauft wird es ab 15. Dezember bis spätestens 31. Dezember.

In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper importiert werden, jedoch sind strenge Auflagen zu beachten. Die Feuerwerkskörper müssen das CE Zeichen und eine Prüfnummer der Prüfbehörde des jeweiligen Europäischen Landes enthalten, die durch eine Nummer gekennzeichnet wird. Es gelten weiterhin Bestimmungen für den Transport, die Lagerung, die Höchstsprengstoffmengen des einzelnen Feuerwerkskörpers, die Gebrauchsanweisung, die Lagerung und vieles weitere. Hier sollte man genau prüfen, ob man als Privatperson die Bestimmungen einhalten kann.

Zuständig in Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, www.bam.de. 

Generell darf Silvester-Feuerwerk nur an Personen über 18 Jahre verkauft und auch nur von diesen abgefeuert werden. Der Zeitrahmen ist auf Silvester und Neujahr beschränkt. Der Verkauf darf vom 29.12. bis 31.12 des Jahres stattfinden. Ist einer der beiden Tage ein Sonntag, dann ab 28.12.

Ob und wo Feuerwerk überhaupt abgefeuert werden darf, ist aber auch abhängig davon, welche Bestimmungen in der jeweiligen Gemeinde gelten. Diese können auch die oben genannten Zeiten einschränken.

Genauere Informationen erhält man unter www.bmi.bund.de