Bundestagswahl 2025 - Deutsche in Dänemark
14.01.2025
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
entweder nach Vollendung des 14. mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Da die Zeit aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl drängt, besteht Handlungsbedarf für alle, die an der Wahl teilnehmen möchten.
Genaue Informationen zur Wahl und wie man teilnimmt, erfährt man bei der Bundeswahlleiterin, hier der link: