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Führerscheinumtausch in Deutschland – Achtung bei Auslandsfahrten!


09.08.2023


Im Rahmen des aktuell stattfindenden Umtauschs der deutschen Fahrerlaubnis in eine befristete EU-Fahrerlaubnis, hat das Regionskontor & Infocenter einige Anfragen von Bürgern erhalten, die von Ihrer lokalen Führerscheinstelle aufgefordert wurden, Ihre bisher gültige Fahrerlaubnis bereits bei Einreichen des Antrags abzugeben, was zur Folge hätte, dass diese Bürger vorerst keine gültige Fahrerlaubnis vorliegen haben, die Sie bei einer Kontrolle vorzeigen könnten. Die Sachbearbeitung in den einzelnen Führerscheinstellen unterscheidet sich jedoch.

Die Führerscheinstellen, bei denen der Führerschein bereits vor Erhalt des neuen Führerscheins ungültig gemacht wird, stellen ein Schreiben aus, aus dem Ersichtlich ist, dass man sich aktuell im Umtauschprozess befindet, welches man ggf. zusammen mit dem entwerteten (ungültig gemachten) Führerschein vorlegen kann, bis der neue Führerschein von der Bundesdruckerei zugesandt wird.

Dieses Verfahren ist jedoch insbesondere für Bürger problematisch, die in der Zeit bis zum Erhalt der neuen Fahrerlaubnis ins Ausland fahren möchten bzw. müssen, wie z.B. Grenzpendler, die im EU-Ausland arbeiten, Urlauber und viele mehr. Bei einer Kontrolle durch die ausländischen Behörden, kann keine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden und ob das Schreiben der entsprechenden Führerscheinstelle im Ausland anerkannt wird, bleibt fraglich.

Das Regionskontor & Infocenter weist daher darauf hin, dass vor allem Bürger, die regelmäßig ins Ausland fahren, sich vor Umtausch des Führerscheins bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle informieren, wie das genaue Prozedere der Antragsstellung aussieht und ggf. den Dialog suchen, falls eine Abgabe bzw. eine Entwertung der Fahrerlaubnis vor Erhalt der neuen Fahrerlaubnis vorgesehen sind, um dies ggf. zu umgehen und Probleme bei Fahrten ins Ausland zu vermeiden. Einige Führerscheinstellen versehen den alten Führerschein mit einem Ablaufdatum mit kurzer Dauer, bis der neue Führerschein zugesandt wurde. So hat man weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, während man auf den neuen Führerschein wartet und die Führerscheinstelle stellt sicher, dass die Fahrerlaubnis nach Ablaufdatum automatisch ungültig wird. Diese Vorgehensweise erfordert allerdings in der Regel, dass man nicht das von einigen Führerscheinstellen angebotene postalische Antragsverfahren nutzen kann, sondern persönlich vorstellig werden muss, damit der alte Führerschein durch die Führerscheinstelle mit einem Ablaufdatum versehen werden kann. Senden Sie also nicht einfach Ihren Antrag inklusive Ihrer gültigen Fahrerlaubnis ein, bevor Sie mit der für Sie zuständigen Führerscheinstelle Rücksprache gehalten haben.

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