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Grenzpendler und Krankenversicherung im Urlaub


23.06.2022


Zu Beginn der Ferienzeit stellen sich den im Nachbarland arbeitenden Grenzpendlern immer wieder Fragen zur Krankenversicherung im Urlaub. Grundsätzlich berät hierzu das Regionskontor & Infocenter und gibt dabei folgende wichtige Informationen bekannt:

Krankenversicherung für Grenzpendler mit Beschäftigung in Dänemark und Wohnort in Deutschland

Der Grenzpendler selbst besitzt die besondere Versichertenkarte (særligt sundhedskort).

Zusätzlich erhält der Grenzpendler auf Antrag eine blaue EU-Versichertenkarte (EHIC) von Udbetaling Danmark. Diese garantiert im jeweiligen europäischen Land die gleichen Rechte, wie sie den dort gesetzlich Versicherten zustehen. Familienversicherte erhalten die EHIC ebenfalls von Udbetaling Danmark. Diese gilt auch ausnahmsweise bei Urlauben in Dänemark. Die EU-Versichertenkarte (EHIC) sollten grundsätzlich bei Arbeitsaufnahme mitbeantragt werden, da diese in Dänemark nicht automatisch in der Versichertenkarte enthalten ist, wie es in Deutschland der Fall ist. Darüber hinaus sind die dänischen EU-Versichertenkarten auf ein bis zwei Jahre befristet und müssen dann neu beantragt werden. In jedem Falle sollte man sie aufgrund der Bearbeitungszeiten rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen.

Krankenversicherung für Grenzpendler mit Wohnort in Dänemark und Beschäftigung in Deutschland

Der Grenzpendler aus Dänemark ist grundsätzlich in Deutschland krankenversichert. Familienangehörige des Grenzpendlers können über die deutsche Krankenversicherung mitversichert werden, wenn diese nicht selbst versichert sind.

Der dänische Grenzpendler erhält seine EU-Versichertenkarte (EHIC) von der deutschen Krankenkasse, bei der er versichert ist. Diese befindet sich im Regelfall auf der Rückseite der deutschen Versichertenkarte. Wenn Familienmitglieder familienversichert sind, erhalten Diese ebenfalls eine EU-Versichertenkarte von der deutschen Krankenversicherung.

Weitere Informationen erhält man unter:

www.dvka.de

www.borger.dk

Die blaue EU-Versichertenkarte garantiert das Recht auf die gleichen Leistungen im jeweiligen Urlaubsland innerhalb der EU, wie sie den gesetzlich Versicherten in diesem Land zustehen. Diese Leistungen können wesentlich vom gewohnten Standard abweichen. Darüber hinaus ist die blaue EU-Versichertenkarte grundsätzlich nicht außerhalb der EU gültig. Eine private Auslandsreiseversicherung ist empfehlenswert.

Achtung: Privatversicherte und Nichtversicherte erhalten keine blaue EU-Versichertenkarte (EHIC). Sie sind, wie es der Name sagt, privat versichert oder nicht versichert und müssen sich auch gegen das Risiko Krankheit auf Reisen privat versichern.

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