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Neue Einreisebestimmungen in Dänemark


31.01.2022


Ab dem 01. Februar 2022 gelten neue Einreiseregeln bei der Einreise nach Dänemark.

Die Testpflicht vor der Einreise wird für alle geimpften und genesenen Personen, die nicht aus einem Land mit besorgniserregenden Virusvarianten (land med bekymrende visrusvarianter) einreisen, aufgehoben. Aktuell gibt es laut Anlage 2 des Erlasses zur Test- und Isolationspflicht bei der Einreise nach Dänemark (Bekendtgørelsen om krav om test og isolation ved indrejsen i Danmark i forbindelse med håndteringen af covid-19) vom 27. Januar 2022, keine Länder die als Land mit besorgniserregenden virusvarianten eingestuft sind.

Als geimpfte Person gelten Personen die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der eine Genehmigung für das Inverkehrbringen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) haben oder der aus der Liste der WHO-Impfstoffe, die für den Einsatz in Notfallsituationen zugelassen sind, hervorgeht. Gleichzeitig dürfen nur maximal 270 Tage nach der Grundimmunisierung verstrichen sein, d.h. nach der 2. Impfdosis, bei Impfstoffen die zwei Impfdosen erfordern, oder 14 Tage nach der 1. Impfdosis, bei Impfstoffen die nur eine Impfdosis erfordern.

Personen, die nach Abschluss der Grundimmunisierung eine zweite oder dritte Impfdosis erhalten haben und somit als geboostert (revaccineret) gelten, sind auch von der Testpflicht vor der Einreise nach Dänemark befreit.

Genesene Personen müssen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test vorlegen können, der mindestens 11 Tage und höchstens 180 Tage vor der Einreise nach Dänemark durchgeführt wurde.

Die Ausnahme von der Testpflicht innerhalb 24 Stunden nach der Einreise nach Dänemark, für Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein und Personen die spätestens 24 Stunden nach der Einreise wieder ausreisen und die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Dänemark nicht in einem Land mit besorgniserregenden Virusvarianten aufgehalten haben, gilt weiterhin.

Reisende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich spätestens 24 Stunden nach der Einreise in Dänemark testen lassen. Bei der Einreise aus einem EU-/Schengen-Land kann man wählen, ob man sich statt des Tests innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise, bereits vor der Einreise testen lässt. Hier darf ein negativer Antigentest höchstens 48 Stunden und ein negativer PCR-Test höchstens 72 Stunden alt sein.

Personen, die aus einem EU-/Schengen-Land nach Dänemark einreisen und sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nicht in einem Land mit besorgniserregenden Virusvarianten (nicht Transit) aufgehalten haben, sind nach der Einreise nach Dänemark von der Isolationspflicht ausgenommen.

Bei der Einreise nach Dänemark aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten besteht eine Isolationspflicht von Personen, die nach den oben genannten Definitionen weder als geimpft noch genesen gelten.

Wir werden unsere Homepage so schnell wie möglich aktualisieren in Bezug auf die neuen Einreisebestimmungen für Dänemark.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

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