Testpflicht bei Einreise
23.12.2021
Laut einer Pressemitteilung vom 23.12. führt die dänische Regierung eine Testverpflichtung bei Einreise nach Dänemark mit Wirkung vom 27. Dezember 2021 ein.
Es ist ein negativer PCR-Test (72 Stunden) oder Antigen-Test (48 Stunden) vor Einreise von allen Einreisenden durchzuführen.
Personen mit Wohnsitz in Dänemark können jedoch wählen, ob der Test im Ausland oder bis zu 24 Stunden nach der Einreise durchgeführt wird.
Folgende Personengruppen sind von der Testverpflichtung ausgenommen::
- Kinder unter 15 Jahren.
- Personen, die aus medizinischen Gründen keinen PCR- oder Antigen-Test durchführen sollten.
- Personen, die wegen physischer oder psychischer Einschränkungen keinen PCR- oder Antigen-Test durchführen sollten.
- Personen, die mit Covid-19 infiziert waren, dies mit einem positivem PCR-Testergebnis nachweisen können, der mindestens 14 Tage und höchstens 180 vor Einreisezeitpunkt durchgeführt wurde.
- Personen mit festem Wohnsitz im Grenzland.
- Personen mit festem Wohnsitz in Dänemark die nach Dänemark einreisen, nachdem sie im Grenzland eine Arbeit ausgeführt, eine Dienstleistung erbracht oder an Examen oder Unterricht teilgenenommen haben.
- Personen, die aus Schweden einreisen, nachdem sie im Transit durch Schweden von oder nach Bornholm waren, ohne in Schweden Aufenthalt genommen zu haben.
- Personen, die die aktive oder passive Besatzung eines Luftfahrzeuges ausmachen.
- Personen, die nach Dänemark zum Zweck des Gütertransportes einreisen, nachdem diese im Ausland Güter transportiert haben.
- Personen, die die Besatzung eines Busses, eines Schiffes, eines Zuges oder eines Taxis ausmachen oder anderen gewerbsmässigen Personentransport ausüben, der eine Erlaubnis nach dem Taxengesetz (Taxiloven) erfordert.
- Personen, die spätestens 24 Stunden nach dem Einreisezeitpunkt nach Dänemark wiederum ausreisen.
Die Maßnahmen treten ab Mitternacht in der Nacht zu Montag, dem 27.12. in Kraft und gelten zunächst für 3 Wochen, d.h. bis zum 17. Januar 2022.
Quellen:
https://sum.dk/nyheder/2021/december/der-indfoeres-midlertidigt-testkrav-forud-for-indrejse-
Anmerkung: Schleswig-Holstein ist als Grenzland definiert.
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