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Testanforderungen verschärft


15.02.2021


 

Bis einschließlich Dienstag, den 16. Februar können Grenzpendler, aber auch andere Einwohner Schleswig-Holsteins mit einem negativen Testergebnis bei Vorliegen eines anerkennenswerten Einreisegrundes nach Dänemark einreisen, sofern der Test nicht älter als eine Woche ist.

Ab Mittwoch, dem 17. Februar darf dieser Test nicht älter als 72 Stunden sein, wie sowohl das dänische Justiz-, als auch das Gesundheitsministerium heute mitteilen.

Vorschriften zur Testverpflichtung und Isolation nach Einreise wurden ebenfalls dahingehend angepasst.

Das Regionskontor & Infocenter empfiehlt, sich rechtzeitig um Termine für die Testdurchführung zu bemühen und hierfür die benötigte Zeit einzuplanen.

Quelle: https://www.justitsministeriet.dk/pressemeddelelse/stramninger-af-indrejseregler-for-indrejsende-fra-graenselandet-fra-den-17-februar/

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