Wochenpendler und Quarantäne
14.04.2020 // Grenzpendler müssen nach mehrtägigem Aufenthalt in Dänemark in häusliche Quarantäne
Ab dem 11.4. müssen u.a. Arbeitnehmer, die sich mehr als 48 Stunden in Dänemark aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr in Deutschland in häusliche Quarantäne. Dieses ist der zuständigen Gesundheitsbehörde von den Betroffenen selbst anzuzeigen.
Näheres unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200409_Verordnung_Reiserueckkehrer.html