Ablauf der Frist vom Übergang von der VO 1408/71 zur VO 883/2004 läuft am 30.04.2020 ab
06.11.2019
Mit Inkrafttreten der VO 883/2004 zum 01.05.2010 wurde eine zehnjährige Übergangsfrist eingeführt. Alle Sozialversicherungsverhältnisse, die unter der VO 1408/71 eingegangen waren, sollten für weitere 10 Jahre dieser Verordnung unterliegen, es sei denn, der Bürger beantragt unter den Regelungsbereich der neuen Verordnung zu kommen. Diese Frist läuft mit dem 30.04.2020 ab. Ab diesem Zeitpunkt gilt nur noch die Verordnung 883/2004. Besondere Bedeutung hat dies für Arbeitnehmer, die in verschiedenen Ländern arbeiten. Betroffene Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich frühzeitig um eine Neuregelung bemühen.