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Mitgliedschaft in der dänischen A-kasse empfohlen


21.11.2018


Die Grenzgängerberatung der Region Sønderjylland-Schleswig trifft immer wieder auf Fälle, in denen Grenzpendler mit deutschem Wohnsitz und Arbeitsverhältnis in Dänemark nicht Mitglied einer dänischen Arbeitslosenkasse (A-kasse) sind. Manche dieser Grenzpendler geben an, das die A-kasse diese nicht aufnehmen wolle bzw. eine Versicherung in Dänemark sei überflüssig, da aufgrund des Wohnortprinzips die deutsche Versicherung durch die Bundesagentur für Arbeit greife.
Bereits seit Jahren empfiehlt das Infocenter allen, die der dänischen sozialen Sicherung unterliegen, die freiwillige Mitgliedschaft in einer A-kasse binnen 8 Wochen nach Beschäftigungsbeginn zu beantragen.
Sowohl das Risiko der vorübergehenden Arbeitslosigkeit (Schlechtwetter, Kurzarbeit, betriebsbedingte Arbeitszeitverkürzung), als auch Einkommensverluste bei Betriebsschließung im Zuge von Betriebsferien ist so abzudecken, aber auch bei Umzug nach Dänemark ist dies erforderlich.
Hinzu kommt die bereits durch die europäischen Gremien angekündigte Gesetzesänderung, die sich gerade für Grenzpendler gravierend auswirken wird, da nach Inkrafttreten in grenzüberschreitenden Fällen die dänische Versicherung für bis zu 12 Monate greifen wird. Da hier auch eine Anwartschaft von 12 Monaten erforderlich ist, sollte man sich bereits jetzt um eine Versicherung durch Mitgliedschaft in einer A-Kasse kümmern.
Auch heute schon führt die Mitgliedschaft in einer A-Kasse bei Arbeitslosigkeit zur Bescheinigung von dänischen Versicherungszeiten, die in Deutschland immer anerkannt werden und die Beantragung von Arbeitslosengeld vereinfacht.

Für Rückfragen ist das Infocenter unter Tel.: 004574670501 oder per Mail an infocenter@region.dk erreichbar.

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