Grenzpendler und Krankenversicherung im Urlaub
12.07.2017
Zu Beginn der Ferienzeit stellen sich den im Nachbarland arbeitenden Grenzpendlern immer wieder Fragen zur Krankenversicherung im Urlaub. Grundsätzlich berät hierzu das Regionskontor & Infocenter und gibt dabei folgende wichtige Informationen bekannt:
Beschäftigung in Dänemark und Wohnort in Deutschland
Der Grenzgänger selbst besitzt die besondere gelbe dänische Versichertenkarte.
Zusätzlich erhält der Grenzgänger auf Antrag bei Udbetaling Danmark eine blaue EHIC. Diese garantiert im jeweiligen europäischen Land die gleichen Rechte, wie sie den dort gesetzlich Versicherten zustehen. Familienversicherte erhalten die EHIC ebenfalls von der dänischen Versichertenkommune des Grenzgängers. Diese gelten auch ausnahmsweise bei Urlauben in Dänemark. Diese sollten grundsätzlich bei Arbeitsaufnahme mitbeantragt werden, da diese in Dänemark nicht automatisch bei der allgemeinen Versichertenkarte beinhaltet ist, wie meist in Deutschland. Darüber hinaus sind die dänischen EHICs auf ein Jahr befristet. In jedem Falle sollte man sie aufgrund der Bearbeitungszeiten rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen.
Krankenversicherung für Grenzpendler mit Wohnort in Dänemark und Beschäftigung in Deutschland
Der Grenzpendler aus Dänemark ist grundsätzlich in Deutschland krankenversichert. Im Regelfall sind seine Familienangehörigen in Dänemark versichert, da die meisten Ehepartner in Dänemark ebenfalls beschäftigt sind. Wo dies nicht der Fall ist, greift die deutsche Familienversicherung, dann ist Deutschland wiederum Versicherungsland.
Der dänische Pendler erhält seine EHIC von der deutschen Krankenkasse, bei der er versichert ist. Wenn Familienmitglieder familienversichert sind, diese ebenfalls.
Ansonsten erhalten die Familienmitglieder die europäische Karte von ihrer dänischen Wohnortkommune.
Weitere Informationen erhält man unter:
www.dvka.de
www.borger.dk
Da jedoch beinahe jede Fallkonstellation individuell ist, sollte man sich rechtzeitig hierzu beraten lassen.
Für alle gilt, dass die Leistungen über die EHIC sich sehr von dem gewohnten Standard unterscheiden können. Daher sollte man prüfen, ob eine ergänzende private Absicherung sinnvoll ist.