OK

Diese Website verwendet ausschließlich funktionsnotwendige Cookies.
Weitere Hinweise zum Datenschutz auf dieser Seite

Steuerkarte (Forskudsopgørelse) bei Zuzug


27.03.2023


Wer nach Dänemark umgezogen ist, muss umgehend Kontakt mit der Steuerbehörde Skattestyrelsen aufnehmen und eine Steuervoranmeldung vornehmen, damit eine Steuerkarte (Forskudsopgørelse) erstellt werden kann. Dies kann nach Anmeldung des Wohnsitzes bei der Kommune vorgenommen werden. Jeder ist verpflichtet, jegliches ausländische Einkommen, anzugeben. Dabei ist es völlig irrelevant, ob dieses Einkommen in Dänemark steuerpflichtig ist oder nicht. Hier ein paar Beispiele für Einkommen: Arbeitslohn, Rente, Pension, Private Pensionen, Dividenden, Ausschüttungen, Mieteinnahmen und alles denkbar andere.

Wer seine Steuerkarte nicht selbst einrichten kann, muss sich an einen Revisor wenden.

Die Bestätigung für das deutsche Finanzamt für Grenzpendler werden von Skattestyrelsen nicht ausgestellt, wenn entweder Forskudsopgørelse oder Årsopgørelse (Steuerbescheid des Vorjahres) nicht vollständig sind. Dies können sein die Bescheinigung EWR oder der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag.

Region Sønderjylland-Schleswig

Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
Telefonzeiten/Terminvereinbarung: Montag-Donnerstag von 8.00-16.30 und Freitags von 8.00-15.00 Uhr