Wildunfall, was tun?
Wildunfall in Dänemark
Leider können auch Grenzpendler, vor allem auch weil sie viel mit dem Auto unterwegs sind, in einen Wildunfall verwicklelt werden. Bei einem Wildunfall in Dänemark kommt üblicherweise weder Polizei noch Jäger oder Förster zu dem Unfall, es sei denn, es läge ein Personenschaden vor oder das Tier ist nicht tot. In diesem Fall kann auch der Tiernotruf 1812 des dänischen Tierschutzvereins angerufen werden.
Somit hat der Geschädigte oftmals ein Problem mit der Nachweispflicht gegenüber seiner deutschen Versicherung.
Nach Rücksprache mit einigen Versicherungen kann man folgendes empfehlen:
- Fotos machen, z.B. mit dem Mobiltelefon.
- Haare sichern, die meist am Auto vorhanden sind.
- Zeugen feststellen und benennen.
- Alles andere, was geeignet ist, den Unfall nachzuweisen.
Nicht empfohlen wird, das “erlegte” Wild mitzunehmen. Dies wird auch in Dänemark als Wilddiebstahl angesehen.
Wer ganz sicher sein möchte, was er speziell in einem solchen Fall tun sollte, sollte sich mit seiner KFZ-Versicherung in Verbindung setzen und erfragen, was diese als Nachweis akzeptiert und empfiehlt.
Wildunfall in Deutschland
Bei einem Wildunfall in Deutschland, hier Schleswig-Holstein, ist der Jagdausübungsberechtigte (Jäger oder Förster) oder die nächste Polizeidiensststelle zu unterrichten. Da man im Regelfall selten weiß, wer der Jagdausübungsberechtigte ist, ruft man die Polizei an (Tel. 112).
In allen anderen Bundesländern sollte genauso verfahren werden, um sich nicht über die einzelnen Landesjagdgesetze informieren zu müssen. Die Polizei kann dann erklären, was weiter zu tun ist.
Für die ganze Bundesrepublik gilt, dass der Kadaver von der Straße zu entfernen ist, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Das gleiche gilt für das Fahrzeug, wenn es noch beweglich ist.
Strafbewehrt kann auch sein, wenn die Unfallstelle nicht vorschriftsgemäß abgesichert wird. Ebenso ist es strafbar, das Wild mitzunehmen und/oder die Polizei oder den Jagdpächter oder Förster nicht zu informieren.
Ein verletztes Tier darf nicht hilflos liegengelassen werden. Auch dies kann aufgrund des Tierschutzgesetzes strafbar sein.
News
23.01.2021
Grenzpendler nun auch von Test- und Nachweispflicht in Schleswig-Holstein umfasst
22.01.2021
Auch Wochenpendler müssen sich anmelden
20.01.2021
Verschärfte Maskenpflicht in Deutschland
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de